
Eine zusätzliche Förderung soll die Beschäftigungsoffensive für Menschen mit Behinderung in Schwung bringen und die Integration von behinderten Menschen am Arbeitsmarkt unterstützen. Durch die „Bonusaktion - Aktion 500“ wurde ein neuer Anreiz für die Schaffung weiterer Arbeits- und Ausbildungsplätze geschaffen. Ziel des Sozialministeriums sind 500 zusätzliche Arbeits- und Ausbildungsplätze.
Bonusaktion - Aktion 500!
Wenn Sie bis Ende Juli 2008 einen Mitarbeiter mit Behinderungen einstellen, erhalten Sie auf Antrag eine monatliche Förderung in Höhe von € 600. Diese Förderung wird unabhängig von der Lohnhöhe für die Dauer von 6 Monaten ab Einstellung ausbezahlt. Die „Bonusaktion - Aktion 500“ ergänzt das Spektrum bereits bestehender Förderungen und hat keinen Einfluss auf die Vergabe und Höhe weiterer Fördermittel.
Auch behinderten Menschen, die sich bis Ende Juli 2008 selbständig machen, haben Anspruch auf diese Förderung. Bei Ausbildungsplätzen wird die Förderung von € 400 auf € 600 erhöht. Für Lehrlinge gilt die Förderung in Höhe von € 600 für das gesamte Lehrjahr.
Voraussetzungen:
Damit Sie als Arbeitgeber in den Genuss dieser Bonusaktion des Bundessozialamts kommen, müssen Sie den neuen Mitarbeiter bis spätestens Ende Juli 2008 einstellen. Außerdem muss ein Grad der Behinderung von mindestens 50 % vorliegen. In Einzelfällen sind auch mindestens 30 % ausreichend. Dies müssen Sie jedoch mit dem Bundessozialamt klären.