
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins und regelt grundsätzlich alle Angelegenheiten, die nach der Satzung nicht von einem anderen Vereinsorgan zu regeln sind. In der Mitgliederversammlung bestimmen alle Mitglieder durch ihre Stimmabgabe den Willen des Vereins. Bei ihrer Einberufung sollten Sie folgende Do's and Dont's beachten:
Gleiche Chance für alle
Achten Sie darauf, dass sämtliche stimmberechtigte Mitglieder Ihres Vereins rechtzeitig zur Mitgliederversammlung eingeladen werden. Um die Anfechtbarkeit aufgrund von Formalfehlern von vorneherein zu beschränken, ist es empfehlenswert, in den Statuten festzulegen, unter welcher Adresse zu laden ist (z.B. die dem Verein zuletzt bekannt gegebene Adresse).
Keine Überraschungen
Damit alle Mitglieder wissen, worum es in der Mitgliederversammlung gehen wird, müssen die Fragen, über die abgestimmt werden soll, in der Tagesordnung möglichst genau dargestellt werden. So hat jedes Mitglied eine Grundlage für die Entscheidung, ob es an der Mitgliederversammlung teilnehmen und abstimmen will.
Nichtig oder anfechtbar?
Werden stimmberechtigte Mitglieder nicht eingeladen, handelt es sich um einen schweren Verstoß gegen die tragenden Grundsätze des Verbandsrechts. Dies auf jeden Fall dann, wenn beinahe die Hälfte der Mitglieder nicht eingeladen wurde.
Im Extremfall können Rechts- oder Statutenwidrigkeiten die Unwirksamkeit ("Nichtigkeit") eines während der Mitgliederversammlung gefassten Beschlusses zur Folge haben.
In den meisten Fällen werden die Beschlüsse zwar trotzdem wirksam, können aber binnen eines Jahres ab Beschlussfassung beim Gericht mittels Anfechtungsklage vernichtet werden. Dafür reicht oft bereits ein formeller Mangel bei der Einberufung der Mitgliederversammlung.