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19.01.2009 | Non Profit Organisationen

Unabhängige Prüfung bei Vereinen

Die ordnungsgemäße Rechnungslegung von Vereinen hat mehr Aktualität denn je.


Welche Formen der Abschlussprüfung gibt es?


Es wird zwischen gesetzlicher und freiwilliger Abschlussprüfung unterschieden. Übersteigen die gewöhnlichen Einnahmen oder Ausgaben in zwei aufeinander folgenden Rechnungsjahren € 3,0 Mio. (oder Spenden > € 1,0 Mio.) so ist von Gesetz wegen ab dem folgenden Rechnungsjahr ein erweiteter Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) aufzustellen und überdies eine Abschlussprüfung durch einen Abschlussprüfer verpflichtend. Eine freiwillige Abschlussprüfung kann jederzeit vorgenommen werden, wenn dies die Statuten vorsehen.


Wer kann Abschlussprüfer sein?

Als Abschlussprüfer sieht das Gesetz beeidete Wirtschaftsprüfer vor.


Wer wählt bzw. bestellt den Abschlussprüfer?

Grundsätzlich soll die Mitgliederversammlung oder ein etwaiges Aufsichtsorgan (sofern vorhanden) den Abschlussprüfer auswählen. Die Bestellung (= Abschluss des Auftragsverhältnisses) nimmt in der Regel das Leitungsorgan (Vorstand) vor.


Was sind die wesentlichen Inhalte dieser Prüfung?

Es werden geprüft: die Finanzgebarung, die statutengemäße Verwendung der Mittel, die Feststellung einer allfälligen Bestandsgefährdung und ob der Jahresabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt.


In welchem Verhältnis steht der Abschlussprüfer zu den Rechnungsprüfern?

Bei gesetzlichen Prüfungen übernimmt der Abschlussprüfer die Agenden der Rechnungsprüfer. Konsequenz: Nur wenn die Statuten zusätzliche Aufgaben für die Rechnungsprüfer vorsehen (Beispiel: Detailüberprüfung bei Reisespesen), haben diese zu handeln. Alle anderen Bereiche übernimmt der Abschlussprüfer in seine Verantwortung. Freiwillige Abschlussprüfungen müssen ausdrücklich in den Statuten geregelt werden.


Welche Vorteile bringt ein Abschlussprüfer?
  • unabhängige und unbefangene Prüfung durch einen fachlich versierten Dritten
  • klare Aussagen über das interne Kontrollsystem des Vereins
  • schriftlicher Bericht über die Prüfung, adressiert an das Leitungsorgan
  • Verantwortung und Haftung der Rechnungsprüfer werden im gesetzlichen Rahmen vom Abschlussprüfer übernommen
 

 
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