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07.01.2008 | Non Profit Organisationen

Sind die Einnahmen aus einer Punschhütte steuerpflichtig?

Viele Vereine beteiligen sich in Form von Punschhütten an Weihnachtsmärkten. Die Mitglieder des Vereins betreuen diese meist unentgeltlich. Dabei werden häufig Überschüsse erzielt, die der Finanzierung des Vereins dienen. Es stellt sich die Frage, inwieweit diese Überschüsse steuerpflichtige Einnahmen des Vereins darstellen.

Unterstützung für die Punschhütte

Erhält der Verein Gegenstände für den Betrieb der Punschhütte unentgeltlich zugewendet (zB ein Ofen, Punschkonzentrat, Wasser), liegen keine steuerpflichtigen Einnahmen vor. Wird dem Verein daher die Punschhütte von der Gemeinde unentgeltlich überlassen, liegt eine nicht steuerpflichtige Spende an den Verein vor.

Einnahmen aus der Punschhütte

In der Regel ergibt sich aus dem Verkauf von Punsch ein Einnahmenüberschuss, der zur Finanzierung des Vereins beitragen soll. Werden dabei lediglich gesammelte oder gespendete Gegenstände verkauft und ist der Spendensammelzweck eindeutig erkennbar, liegt grundsätzlich ein steuerpflichtiger Betrieb vor. Da die Einnahmen in diesem Fall allerdings nicht als echte Gegenleistung (sondern vielmehr als Spende an den Verein) anzusehen sind, betrachtet die Finanzverwaltung Gewinne aus dem Betrieb solch einer Punschhütte als Zufallsgewinne. Diese sind daher nicht steuerpflichtig.

Verkauft der Verein allerdings mehrmals im Jahr selbst erstellten Punsch, dessen Zutaten nicht gespendet wurden, so liegt ein begünstigungsschädlicher Geschäftsbetrieb vor. Konsequenz: Die Einnahmen aus diesem Betrieb unterliegen grundsätzlich der Körperschaftsteuer und der Umsatzsteuer.

Entscheidendes Kriterium ist daher einerseits die mehrmalige Ausübung, sowie andererseits die Art der verkauften Gegenstände.