
Im März wurde die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden im Österreichischen Nationalrat beschlossen. Wegen der Inanspruchnahme der Steuerabsetzbarkeit gründen Non Profit Organisationen derzeit verstärkt neue Vereine oder gliedern Spendenbereiche aus. Die Frage „Kann für meinen neuen Rechtsträger auch das gültige Spendengütesiegel weitergereicht werden?“ gewinnt daher aktuell an Bedeutung.
Wann darf ich bei Ausgliederung das Spendengütesiegel weiterführen?
Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder – sie ist für die Verleihung des Spendengütesiegels verantwortlich - hat dazu folgende Kriterien festgelegt:
- Die Steuerbegünstigung muss tatsächlich erlangt werden.
- Sie müssen bei der Kammer der Wirtschaftstreuhänder einen Antrag auf Übertragung des Spendengütesiegels einbringen.
- Sie benötigen eine Bestätigung eines Wirtschaftstreuhänders über die Rechtsnachfolge und Ausgliederung und darüber, dass die Ausgliederung nur wegen der Inanspruchnahme der Steuerabsetzbarkeit notwendig wurde und erfolgt ist.
Bitte beachten Sie, dass Sie für das zusätzliche Spendengütesiegel eine neue Nummer erhalten und Sie jeweils auch die Verleihungsgebühr bezahlen müssen.