
Das im Dezember beschlossene Abgabensicherungsgesetz 2007 bringt Vereinen steuerliche Vorteile. Es sieht eine Entlastung der Vereine bei der Besteuerung von Gewinnen aus wirtschaftlichen Aktivitäten wie z. B. Kantinen, Festen, etc. vor und schafft mehr Flexibilität bei der Vereinsfinanzierung.
Jährlicher Freibetrag:
Bisher galt ein jährlicher Freibetrag von € 7.300. Gewinne aus wirtschaftlichen Aktivitäten waren dann steuerpflichtig, wenn diese Obergrenze im Kalenderjahr überschritten wurde.
Mehrjähriger Steuerfreibetrag:
Durch die Neuregelung wurde dieser Freibetrag „aufgeweicht“. Vereine haben nun die Möglichkeit, die erzielten Einkünfte auf zehn Jahre aufzuteilen. Somit steht Vereinen ein Freibetrag von € 73.000 über zehn Jahre zu. Wird diese Obergrenze im Zeitraum von zehn Jahren nicht überschritten, entfällt die Körperschaftsteuer.
Finanzieller Spielraum wurde erweitert
Profitieren werden von dieser Neuregelung vor allem kleine Vereine, die nicht jedes Jahr Aktivitäten zur Vereinsfinanzierung setzen können. Einmalige Aktivitäten wie z. B. große Jubiläumsfeste, die zu Einnahmen über € 7.300 führen, sind damit steuerfrei gestellt, wenn sie über einen Zeitraum von 10 Jahren zu keinen Einnahmen von über € 73.000 führen.
Achtung
Diese Regelung gilt rückwirkend ab der Veranlagung 2004 - mit Ausnahme jener Jahre, in denen bereits ein Freibetrag in Anspruch genommen wurde!