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21.08.2009 | Presse / News

Gesetzbuch Steuerrecht: Die neue Gesetzessammlung – herausgegeben durch Hubert W. Fuchs

Ende Juli ist im Verlag Österreich die 8. Auflage der Gesetzessammlung „Gesetzbuch Steuerrecht“ erschienen. Hubert W. Fuchs , Steuerrechtsexperte bei Hübner & Hübner, Mitglied des Fachsenats für Steuerrecht und Schriftleiter/Herausgeber einer Fachzeitschrift, vereint im Gesetzbuch die wesentlichen Steuergesetze und Verordnungen mit Stand 1.7.2009 (inkl. Budgetbegleitgesetz 2009).... weiter
 
25.06.2009 | Presse / News

Die Spitzensteuersätze in den EU-Ländern im Vergleich

Eurostat veröffentlichte Ende Juni in einer Pressemitteilung aktuelle Zahlen zur Steuerentwicklung in den EU-Ländern. Die Zahlen verdeutlichen, dass sich die Spitzensätze der Einkommensteuer innerhalb der EU sehr unterscheiden. Während Bulgarien mit 10 % den geringsten Satz aufweist, verzeichnete Dänemark 2008 mit 59 % den höchsten Spitzeneinkommensteuersatz.... weiter
 
23.06.2009 | Presse / News

Klaus Hübner: Neuer Präsident des Bundeskomitees Freier Berufe Österreichs

Klaus Hübner, Managing Partner bei Hübner & Hübner und Präsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, wurde vom Vorstand des Bundeskomitees Freier Berufe Österreichs zum neuen Präsidenten bestellt und fungiert damit ab sofort als Sprachrohr für 67.500 Freiberufler. ... weiter
 
15.05.2009 | Presse / News

Österreich und sein Geldleben: Erste Ergebnisse unserer Studie

Wir haben Sie im April informiert und eingeladen, an unserer Studie „Österreich und sein Geldleben. Antworten auf die Finanzkrise“ teilzunehmen. Die ersten Ergebnisse zeigen, dass „Sicherheit“ derzeit wieder hoch im Kurs steht. Mehr als die Hälfte der Österreicher wollen ihren Veranlagungsstil ändern.... weiter
 
16.04.2009 | Presse / News

Studie: Österreich und sein Geldleben. Antworten auf die Finanzkrise.

Die täglichen Schlagzeilen zur Finanz- und Wirtschaftskrise zeigen deutlich, wie wichtig eine solide Planung der unternehmerischen/beruflichen und privaten Finanzen ist. Gerade in schwierigen Zeiten ist jeder von uns gefordert, bisherige Strategien neu zu überdenken und Anforderungen an Banken, Versicherungen oder Finanzdienstleister neu zu definieren. ... weiter
 
07.04.2009 | Presse / News

Causa Meinl: Dr. Martin Jann nimmt Stellung

Dr. Martin Jann, Steuerrechtsexperte bei Hübner & Hübner, wurde von Ö1 eingeladen, im Rahmen eines Interviews rund um die hochbrisante Causa Meinl zum Thema „100 Millionen Euro in wenigen Stunden“ Stellung zu nehmen.... weiter
 
18.12.2008 | Presse / News

Aufpassen bei Weihnachtsgeschenken über € 100!

Damit könnte das Christkind Probleme wegen der neuen Antikorruptionsregeln bekommen! Die Kanzlei Hübner & Hübner rät allen Unternehmern heuer nach den neuen Antikorruptionsbestimmungen im Strafrecht bei Weihnachtsgeschenken besonders vorsichtig zu sein. „Mit Geschenken bzw. Einladungen im Wert von bis zu 100 Euro ist man in aller Regel auf der sicheren Seite“, präzisiert Wilfried Serles, CEO bei Hübner & Hübner. „Alles darüber hinaus könnte im einen oder anderen Fall Schenker und Beschenkten in den Geruch von Bestechung und Korruption bringen. Strafrechtlich unbedenklich sind Geschenke an Mitarbeiter, hier gilt es allerdings die steuerlichen Grenzen zu bedenken.“... weiter
 
04.12.2008 | Presse / News

Verlegung von Osteuropa-Zentralen aus Österreich gut überlegen!

Konzerne müssen bei Transfer steuerliche Konsequenzen bedenken! Die Kanzlei Hübner & Hübner rät allen ausländischen Konzernen, die ihre Osteuropa-Zentrale von Österreich wegverlegen wollen, die steuerlichen Konsequenzen zu bedenken. „Das Finanzministerium hat soeben klargestellt, dass eine österreichische Gesellschaft, die für ihren Mutterkonzern den Osteuropamarkt aufbaut, einen immateriellen Wert schafft“, erläutert Wilfried Serles, CEO bei Hübner & Hübner. „Diese Osteuropa-Zentrale kann deshalb nicht einfach ohne steuerliche Konsequenzen in ein anderes Land verlegt werden, der Transfer ist vielmehr entsprechend dem Wert zu versteuern.“... weiter
 
18.11.2008 | Presse / News

Schlechte Arbeitszeitaufzeichnung gefährdet Steuervorteil für Mitarbeiter

Ab 1.1.2009 Verdopplung der monatlich steuerfreien Überstunden! Im Zusammenhang mit der Verdopplung der steuerfreien Überstunden rät die Kanzlei Hübner & Hübner den Unternehmen, die Aufzeichnungen über die Arbeitszeit von Mitarbeitern besonders genau zu überprüfen. „Wenn bei der neuen Regelung - zehn statt wie bisher fünf Überstunden im Monat steuerfrei - keine oder nur mangelhafte Aufzeichnungen geführt werden, entfällt die Steuerbegünstigung und es drohen Verwaltungsstrafen“, warnt Wilfried Serles, CEO bei Hübner & Hübner. „Umso wichtiger ist die Führung und Kontrolle der Arbeitszeitaufzeichnungen um die Steuerbegünstigung auszuschöpfen.“... weiter
 
03.11.2008 | Presse / News

Liquiditäts-Check schützt Anleger vor Panikreaktionen!

Analyse des persönlichen Finanzstatus bringt Sicherheit! Vor dem Hintergrund der Krise auf den Finanzmärkten verzeichnet die Kanzlei Hübner & Hübner verstärkt Anfragen zu Fremdwährungskrediten und insbesondere nach einem Liquiditäts-Check. „Gerade in Zeiten wie diesen ist es wichtig zu wissen, auf welches Kapital man zurückgreifen kann. Der eigene Finanzstatus sollte daher von kompetenter Seite erhoben werden“, rät Wilfried Serles, CEO bei Hübner & Hübner. „Der Liquiditäts-Check ist wichtig für die individuelle Finanzplanung und bewahrt Anleger vor panikartigen oder voreiligen Entscheidungen bei ihren Investments.“... weiter
 
23.10.2008 | Presse / News

Abschlag von 25% für Steuer bei Dienstwohnungen soll bleiben!

Nach dem Spruch des Verfassungsgerichtshofes zu Dienstwohnungen fordert die Kanzlei Hübner & Hübner die Beibehaltung des 25%-igen Abschlags. „Der VfGH-Entscheid führt zu einer Mehrbelastung für alle Dienstnehmer mit Firmenwohnungen“, erläutert Wilfried Serles, CEO bei Hübner & Hübner.... weiter
 
20.10.2008 | Presse / News

Finanz prüft Unternehmen ab 2009 häufiger und intensiver!

Reform der Großbetriebsprüfung bringt auch für KMUs mehr Prüfungen! Nach Einschätzung der Kanzlei Hübner & Hübner müssen sich alle österreichischen Unternehmen ab 2009 auf häufigere und intensivere Betriebsprüfungen durch die Finanzbehörden einstellen. „Ausgelöst durch die Reform der Großbetriebsprüfung werden in Zukunft auch Klein- und Mittelbetriebe öfter geprüft werden können“, schätzt Wilfried Serles, CEO bei Hübner & Hübner. „Durch die Erhöhung der Umsatzgrenzen und die Organisationsreform der Betriebsprüfung können die Großbetriebe häufiger und intensiver geprüft werden, die freiwerdenden Prüfer werden für die Prüfung von Klein- und Mittelbetriebe eingesetzt. Dadurch wird sich der Zeitraum ohne Betriebsprüfung für KMUs verkürzen.“... weiter
 
07.10.2008 | Presse / News

Wolfgang Schmid Leiter des neuen Hübner & Hübner-Standorts Kiew

Ausgewiesener Ukraine-Spezialist für neuen Standort im CEE-Raum! Mag. Wolfgang Schmid ist neuer Leiter des soeben eröffneten Standorts Kiew der Kanzlei Hübner & Hübner. Der 45-jährige Jurist und Steuerberater ist auf internationale Steueroptimierung mit Schwerpunkt Ukraine spezialisiert. In Kiew leitet er ein Team von 30 österreichischen und lokalen Experten.... weiter
 
07.10.2008 | Presse / News

Hübner & Hübner ab sofort auch in der Ukraine präsent!

Kiew bereits neunter Standort im CEE-Raum – 30 Experten vor Ort! Die Kanzlei Hübner & Hübner setzt ihre Expansion in die Länder Zentral-Osteuropas zügig fort: ab sofort ist sie auch in der Ukraine über ihre internationale Tochter IB.Group vertreten. „Mit einem Team aus 30 österreichischen und lokalen Experten können wir nun auch in Kiew internationalen und nationalen Klienten die gesamte Palette an Dienstleistungen anbieten“, freut sich Wilfried Serles, CEO bei Hübner & Hübner. “Die Ukraine ist einer der interessantesten Märkte in Zentral- und Osteuropa. Kiew ist bereits unser neunter Standort im CEE-Raum, wir sind außer in Österreich damit in weiteren sieben Ländern vertreten.“ ... weiter
 
01.10.2008 | Presse / News

EU-Richtlinie zum Vorsteuer-Erstattung rasch umsetzen!

Einheitlicher elektronischer Erstattungsantrag spart Unternehmern Geld! Die rasche Umsetzung der neuen EU-Richtlinie zur Rückerstattung der Vorsteuer fordert die Kanzlei Hübner & Hübner von der österreichischen Politik. „Mit dem neuen einheitlichen elektronischen Erstattungsantrag sparen sich Unternehmen Zeit und Geld, deshalb soll die Regierung rasch handeln und sich nicht bis Ende 2010 Zeit lassen“, drängt Wilfried Serles, CEO bei Hübner & Hübner. „Das geltende Rückerstattungsverfahren aus dem Jahr 1995 ist nicht mehr zeitgemäß. Sowohl die Behörden als auch die Unternehmen haben erhebliche Probleme damit!“... weiter
 
24.09.2008 | Presse / News

Schwarzarbeit kommt Firmen bei Arbeitsunfällen teuer!

Arbeitgeber trägt volle Kosten für Unfall – kein Regress bei Versicherung! Die Kanzlei Hübner & Hübner warnt die Unternehmen vor Schwarzarbeit und weist auf die sozialversicherungsrechtlichen Folgen bei Arbeitsunfällen hin. „Zum ersten Mal hat der Oberste Gerichtshof in einem Erkenntnis den Unfallversicherungsschutz eines nicht angemeldeten Arbeitnehmers anerkannt“, erläutert Wilfried Serles, CEO bei Hübner & Hübner. „Das bedeutet, dass der Arbeitgeber die Unfallversicherung durch die Unterlassung der Meldepflicht und die Nichtabführung der Beiträge nicht in Regress nehmen kann.“... weiter
 
15.09.2008 | Presse / News

Qualifizierte lokale Mitarbeiter entscheiden über Erfolg in Zentral-Osteuropa

Vor CEE-Expansion Headhunting bereits in Österreich durchführen! Erfolgsfaktor Nummer 1 bei der Expansion nach Osteuropa sind qualifizierte lokale Mitarbeiter – das ist das Ergebnis einer Studie, die die Kanzlei Hübner & Hübner soeben für Rumänien fertig gestellt hat.... weiter
 
03.09.2008 | Presse / News

Schulgeld auch in Österreich absetzbar machen!

Serles: „Zumindest 30 Prozent wären wünschenswert“ Wien - Zum Schulbeginn fordert die Kanzlei Hübner & Hübner die steuerliche Absetzbarkeit von Schulgeld auch in Österreich. „Unser Land sollte mit Deutschland gleichziehen, dort können 30 Prozent der Ausgaben für eine private Schule steuerlich abgesetzt werden!“, appelliert Wilfried Serles, CEO bei Hübner & Hübner. „Einzige Voraussetzung für die Absetzbarkeit von Schulgeld ist in Deutschland das Öffentlichkeitsrecht einer Schule, was in Wien dem Theresianum oder dem Schottengymnasium entspricht.“... weiter
 
27.08.2008 | Presse / News

Waltraud Körbler neue Partnerin bei Hübner & Hübner

Serles: „Wertvolle Osteuropa-Erfahrung für Kanzlei-Führung“ Wien – Das Führungsteam von Hübner & Hübner wird auf 13 erweitert: Ab sofort ist Mag. Waltraud Körbler neue Partnerin der renommierten Kanzlei für Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung mit Hauptsitz in Wien. Körbler leitet die Niederlassung in Ungarn, die wie alle anderen Standorte in Zentral-Osteuropa nach der Fusion im April unter IB Interbilanz firmiert. ... weiter
 
21.08.2008 | Presse / News

Marketingmaßnahmen nach Anti-Korruptionsregeln prüfen!

Serles: „Neues Delikt Privatbestechung hat auch steuerliche Konsequenzen“ Die Kanzlei Hübner & Hübner rät allen Unternehmen, neben den strafrechtlichen auch die steuerlichen und finanzstrafrechtlichen Folgen der neuen Anti-Korruptionsbestimmungen zu bedenken. „Geld- und Sachzuwendungen, die unter Strafe gestellt sind, dürfen steuerlich nicht als Betriebsausgabe angesetzt werden“ erläutert Wilfried Serles, CEO bei Hübner & Hübner. „Werden solche Ausgaben trotzdem abgesetzt und so die Steuerschuld verkürzt, führt dies neben einer Nachzahlung auch zu einer finanzstrafrechtlichen Verfolgung. Wir raten deshalb allen Unternehmen, ihre Marketingmaßnahmen in Hinblick auf die verschärfte Rechtslage gewissenhaft zu überprüfen.“ ... weiter
 
13.08.2008 | Presse / News

Robin-Hood-Steuer auch in Österreich diskutieren!

Zusatzsteuer auf Zusatzgewinne von Erdölmultis auch bei uns überlegen! Angesichts der steigenden Treibstoffpreise begrüßt die Kanzlei Hübner & Hübner Initiativen einzelner EU-Staaten wie Portugal und Italien zur Einführung der sogenannten „Robin-Hood-Steuer“. „Die Regierung in Lissabon hat einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem den Erdölfirmen eine Sondersteuer von 25 Prozent auf ihre Zusatzgewinne auferlegt wird, und in Italien werden ähnliche Überlegungen angestellt“, erläutert Wilfried Serles, CEO bei Hübner & Hübner.... weiter
 
07.08.2008 | Presse / News

Endlich Klarheit bei Bonusmeilen für Dienstnehmer

1,5% der jährlichen Ticket-Preise als Lohn-Zuschlag für Bonusmeilen! Die Kanzlei Hübner & Hübner begrüßt, dass rund um die dienstlich gutgeschriebenen Bonuswerte  endlich (lohn)steuerliche Klarheit herrscht. „Ein neuer Erlass sieht einen Pauschal-Satz von 1,5 % der vom Arbeitgeber getragenen Aufwendungen, die Bonusmeilen vermitteln im Jahr als Sachbezug für Bonusmeilen vor“, erläutert Wilfried Serles, CEO bei Hübner & Hübner. „Zwar hätten wir uns ähnlich wie bei Trinkgeldern die Lohnsteuerfreiheit gewünscht, doch herrscht jetzt wenigstens Klarheit.“... weiter
 
07.08.2008 | Presse / News

AUA wird verkauft – Sperrminorität bleibt in österreichischer Hand

Lukas L. Höbarth, Leiter der Unternehmensberatung bei Hübner & Hübner, wurde eingeladen, im Rahmen eines Live-Interviews zu den möglichen Zukunftsperspektiven der Austrian Airlines Stellung zu nehmen. Hier können Sie dieses Interview, das am 28.07.2008 auf SAT 1 in den AustriaNews ausgestrahlt wurde, downloaden.... weiter
 
21.07.2008 | Presse / News

Hübner & Hübner verkauft Standort Wels und verstärkt Ost-Expansion

Serles: „Weiterer Standort in CEE-Raum in Aussicht.“ Die Kanzlei Hübner & Hübner forciert die Expansion im Osten und verkauft ihren bisherigen Standort Wels an die dortige Partner-Treuhand. „Für unsere Kunden sehen wir mehr Potenzial in einer Expansion im Osten als bei einer Expansion in Österreich“, erläutert Wilfried Serles, CEO bei Hübner & Hübner, die Strategie seines Unternehmens. „Wir sind derzeit in sieben Ländern im CEE-Raum vertreten, weitere werden folgen. Von Wien aus öffnen wir unseren Klienten das Tor zu den Ländern in Süd-Ost-Europa und machen ihnen diese Märkte mit dem Know how unserer dortigen Mitarbeiter rasch zugänglich.“... weiter
 
01.07.2008 | Presse / News

Ausnahmen von Lohnsteuer bei EM-Tickets für Mitarbeiter

Serles: „Keine Lohnsteuerpflicht bei betrieblicher Veranlassung oder Firmenfeier.“ Zu Abschluss der EURO 2008 weist die Kanzlei Hübner & Hübner darauf hin, dass nicht in allen Fällen die Lohnsteuerpflicht bei EM-Tickets für Mitarbeiter gegeben ist. „Eigentlich sind Eintrittskarten oder gar Hospitality-Packages für die Fußball-EM, die unentgeltlich oder verbilligt an Angestellte weitergegeben wurden, von diesen als geldwerter Vorteil aus dem Dienstverhältnis zu versteuern“, erklärt Wilfried Serles, CEO bei Hübner & Hübner. „Geschieht der Matchbesuch allerdings im Auftrag des Dienstgebers wird darin kein geldwerter Vorteil gesehen.“... weiter
 
26.06.2008 | Presse / News

Bei BAWAG-Freispruch Steuerbegünstigung!

Kosten für Strafprozess im Zuge beruflicher Tätigkeit verwertbar! Aus Anlass der bevorstehenden Urteile im BAWAG-Prozess weist die Kanzlei Hübner & Hübner auf die steuerlichen Auswirkungen eines derartigen Strafverfahrens für die Angeklagten hin. „Bei einem Freispruch können die Angeklagten die Kosten für diesen Strafprozess von der Steuer absetzen, im Falle einer Verurteilung dagegen nicht“, erläutert Wilfried Serles, CEO bei Hübner & Hübner. „Wenn so ein Prozess wegen Rechtsverletzungen bei der beruflichen Tätigkeit geführt wird, wäre bei einem Freispruch eine zusätzliche steuerliche Schlechterstellung nicht einzusehen.“... weiter
 
11.06.2008 | Presse / News

Kapitalgesellschaften können endlich ausländische Steuern auf Dividenden anrechnen lassen!

VwGH beseitigt Diskriminierung ausländischer Dividenden Die Kanzlei Hübner & Hübner weist Kapitalgesellschaften darauf hin, dass sie sich ab sofort die auf Dividenden aus Beteiligungen im Ausland bezahlte Steuer auf die heimische Körperschaftssteuer anrechnen lassen können – unabhängig von der Höhe der Beteiligung. „Der Verwaltungsgerichtshof hat mit seinem jüngsten Erkenntnis die steuerliche Diskriminierung von Dividenden aus ausländischen Beteiligungen beseitigt“, ist Wilfried Serles, CEO bei Hübner & Hübner, erfreut. „Bisher waren nur Auslandsdividenden aus Beteiligungen von mehr als 10% bei einer Mindestbehaltefrist von einem Jahr in Österreich steuerfrei.“... weiter
 
04.06.2008 | Presse / News

EM-Tickets nur in Hospitality-Package steuerlich verwertbar!

Einzeltickets nur als Teil einer konkreten Werbemaßnahme abzugsfähig! Wenige Tage vor Beginn der EURO 2008 weist die Kanzlei Hübner & Hübner auf die steuerliche Ungleichbehandlung von Fußball-EM Tickets für Unternehmenszwecke hin: Laut Finanzministerium sind die Tickets nur als Teil eines „Hospitality-Packages“ auf alle Fälle steuerlich verwertbar, Einzeltickets nur in bestimmten Fällen. „Nach der Entscheidung des Ministeriums sind Einzeltickets als Teil einer konkreten Werbeaktion, wie z.B. einer Verlosung abzugsfähig“ erläutert Wilfried Serles, CEO bei Hübner & Hübner. „Mit Hospitality-Paketen ist man steuerlich auf alle Fälle auf der sicheren Seite.“... weiter
 
27.05.2008 | Presse / News

In Österreich Vorsicht bei Mitarbeiter-Kontrolle im Betrieb!

Fälle Lidl, Burger King und Deutsche Telekom zeigen: Zustimmung ist notwendig! Nach Bekanntwerden der Fälle Deutsche Telekom, Burger King und Lidl rät die Kanzlei Hübner & Hübner allen Arbeitgebern zur Zurückhaltung beim Einsatz von Kontroll- und Überwachungssystemen und in jedem Fall das Einverständnis der Mitarbeiter bzw. ihrer Vertreter einzuholen. „Wenn die Kontrollmaßnahmen auf Dauer angelegt sind und keine Zustimmung vorliegt, kann das unangenehme Folgen für das Unternehmen haben“, erläutert Wilfried Serles, CEO bei Hübner&Hübner. „Angesichts des technischen Fortschritts sind die Grenzen, was die Menschenwürde berührt, fließend geworden. Ohne Zustimmung möglich sind überhaupt nur Zeitstempeln oder eine allgemeine Ausweispflicht.“... weiter
 
15.05.2008 | Presse / News

Dienstwohnungen steuerlich gleich behandeln

Nachteil für Dienstnehmer bei angemieteten Dienstwohnungen! Die Kanzlei Hübner&Hübner ist gegen die steuerliche Ungleichbehandlung von Dienstwohnungen und begrüßt die Prüfung dieser Frage durch den Verfassungsgerichtshof. „Es kann doch nicht sein, dass ein Dienstnehmer für eine an sich gleiche Dienstwohnung nur deshalb mehr Lohnsteuer zu zahlen hat, weil sie angemietet und nicht im Firmeneigentum ist“, kritisiert Wilfried Serles, CEO bei Hübner&Hübner. „Firmeneigene Dienstwohnungen sind nämlich für den Dienstnehmer in aller Regel steuerlich günstiger als angemietete Firmenwohnungen.“... weiter
 
07.05.2008 | Presse / News

Möglichkeit zu Wochenendarbeit bei EURO 2008 vorbildlich!

Wichtiges Signal für den Wirtschaftsstandort Österreich! Die Kanzlei Hübner&Hübner begrüßt die zusätzlichen Möglichkeiten zu Wochenendarbeit während der kommenden Fußball-Europameisterschaft. „Ein wichtiges Signal für den Wirtschaftsstandort Österreich, das von internationaler Offenheit zeigt!“ freut sich Wilfried Serles, CEO bei Hübner&Hübner. „Touristen müssen so nicht vor geschlossenen Geschäften und Verkaufsständen in den Fanmeilen stehen! Eine tolle Chance für die Wirtschaft!“... weiter
 
23.04.2008 | Presse / News

Marco Egger nach Fusion mit IB Interbilanz zwölfter Partner

Neuzugang in der Führungsetage bei Hübner & Hübner: ab sofort ist Mag. Marco Egger zwölfter Partner in der renommierten Kanzlei für Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung. Egger war bisher Geschäftsführer und Mit-Eigentümer der in Zentral-Osteuropa tätigen IB Interbilanz, mit der Hübner & Hübner fusioniert hat. Damit ist Hübner & Hübner auch in Prag, Brno, Bratislava, Budapest, Györ, Ljubljana, Belgrad und Zagreb präsent. Marco Egger ist für die Expansion internationaler Unternehmen insbesondere nach Kroatien, Serbien und Slowenien zuständig. Der 51-jährige Top-Steuer-Experte absolvierte seine ersten Karriere-Jahre nach dem Studium der Betriebswirtschaft an der Universität Graz bei der KPMG Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung.... weiter
 
16.04.2008 | Presse / News

Wirtschaftstreuhänder-Präsident Hübner: „CEE-Länder Beratungsmekka“

Der Präsident der Wirtschaftstreuhänder Klaus Hübner sieht in den CEE-Ländern in Zentral- und Osteuropa ein „regelrechtes Mekka“ für österreichische Berater und insbesondere für die von ihm vertretenen Unternehmen. “Österreich ist der größte Direktinvestor in Slowenien, Rumänien und Bulgarien sowie die Nummer Drei in Tschechien, der Slowakei und Ungarn - diese Investoren wollen beraten werden, “ bringt es Hübner auf den Punkt. „Und viele der österreichischen Investoren, die in die CEE-Länder expandieren, wollen von Kanzleien betreut werden, die das Steuerrecht im In- und Ausland abdecken.... weiter
 
16.04.2008 | Presse / News

Himmer (Interbilanz): „Slowakei mit Flat Tax ideal für österreichische Firmen“

Fritz Himmer, Gründer der seit Jahren in Zentral-Osteuropa tätigen Kanzlei IB Interbilanz, ist begeistert vom slowakischen Steuersystem, das weder Grunderwerbsteuer, Erbschafts-/Schenkungssteuer noch Kapitalverkehrssteuer vorsieht und nennt die dort praktizierte Flat Tax in der Höhe von 19% als Hauptgrund für den anhaltenden Zuzug ausländischer Investoren. „Ein und derselbe Steuersatz auf alle Einkommen von Firmen und Privatpersonen ist besonders für mittelständische Unternehmen wichtig“, erklärt Himmer. „Während sich alle Vergleiche über die Grenze immer nur auf die Körperschaftsteuersätze, die nicht so große Unterschiede zeigen, beziehen, ist für KMUs der Einkommensteuersatz für physische Personen viel wichtiger.... weiter
 
16.04.2008 | Presse / News

Hübner & Hübner: 1 Unternehmen – 7 Länder – 10 Standorte – 500 Mitarbeiter

Serles: Durch Fusion mit IB auch in Zentral-Osteuropa Betreuung aus einer Hand Hübner & Hübner hat mit der seit Jahren in Osteuropa tätigen IB Interbilanz fusioniert und ist nach Österreich nun auch in Tschechien, der Slowakei, Ungarn, Slowenien, Kroatien und Serbien präsent. Die Gruppe verfügt damit an den Standorten Wien, Wels, Prag, Brno, Bratislava, Budapest, Györ, Ljubljana, Zagreb und Belgrad über insgesamt 500 Mitarbeiter. „1 – 7 – 10 – 500 heißt ab sofort die Formel zum Erfolg für unsere Klienten“, freut sich Wilfried Serles, CEO bei Hübner & Hübner, über den Zusammenschluss.... weiter
 
10.04.2008 | Presse / News

Rückzahlungssperre bei Finanzamt-Guthaben überdenken!

Serles: „Zur Sicherheit Steuerguthaben rechtzeitig vor Feiertagen auszahlen lassen“ Die Kanzlei Hübner & Hübner kritisiert die von der Finanz praktizierte Rückzahlungssperre für Steuerguthaben am Jahresende und fordert ihre Abschaffung. „EDV-Umstellungsarbeiten bei den Finanzämtern dürfen kein Grund sein, dass die Auszahlung von Steuer-Guthaben – wie zum vergangenen Jahreswechsel – bis zu neun Banktagen gebraucht haben“, kritisiert Wilfried Serles, CEO bei Hübner & Hübner. „Das kann gerade zum wichtigen Liquiditätsstichtag Jahresultimo böse Folgen für jene haben, die ihr Steuer-Guthaben nicht rechtzeitig ausbezahlt bekommen.“... weiter
 
02.04.2008 | Presse / News

Neue Homepage mit Ally McDeal, Grey's Economy und Star Tax!

Täglich Steuer-News, RSS-Ticker und 13 Online-Rechner auf www.huebner.at ! Neue Maßstäbe bei der Steuerberatung setzt ab sofort die Kanzlei Hübner & Hübner mit dem Relaunch ihrer Homepage: www.huebner.at vereint auf einer Plattform profundes Sachwissen, neueste Informationen und umfassende Service-Einstellung mit modernsten Kommunikationstechniken und ansprechenden Umsetzungen. „Ally McDeal, Grey's Economy und Star Tax klingen nicht nur cool, sie bringen den Nutzern ein wahres Informationserlebnis“, freut sich Wilfried Serles, CEO bei Hübner & Hübner, über den gelungenen Relaunch. ... weiter
 
28.03.2008 | Presse / News

Schenkungen bis August aufschieben!

Die Kanzlei Hübner & Hübner rät mit Schenkungen bis August zuzuwarten, weil es dann in Österreich keine Schenkungs- und Erbschaftssteuer mehr gibt. „Endlich kann dann Erspartes oder eine Wohnung ohne Schenkungssteuerbelastung weitergegeben werden“, unterstreicht Wilfried Serles, CEO bei Hübner & Hübner, und lobt die Politik. „Wir begrüßen, dass die Bundesregierung nach der Entscheidung des VfGH im Vorjahr nicht weiter auf der Schenkungs- und Erbschaftssteuer beharrt hat. Für die neu geschaffene Meldepflicht bei Schenkungen ab einer bestimmten Wertgrenze muss man Verständnis haben. Als Schenkungen getarnte Übertragungen sollen so verhindert werden.“... weiter
 
13.03.2008 | Presse / News

Steuer für Gewinne bei Fernseh-Shows auch in Österreich?

Im Kampf um die Publikumsgunst locken immer mehr Fernsehshows mit großen Geldgewinnen, was nach Angaben der Kanzlei Hübner & Hübner beim Fiskus zu einem Überdenken bei der Versteuerung dieser Gewinne führen könnte. „Erst kürzlich musste in Deutschland die Gewinnerin einer Dating-Show von ihrem 250.000 Euro-Gewinn Einkommenssteuer bezahlen“, berichtet Wilfried Serles, CEO bei Hübner & Hübner. „Der deutsche Fiskus qualifizierte die Fähigkeiten der Dame als schauspielerische Leistung, die auch als solche zu versteuern war. Bei unseren Nachbarn gehen Steuerexperten jetzt davon aus, dass bald auch Gewinner von Wissensshows ihr Preisgeld versteuern müssen.“... weiter
 
05.02.2008 | Presse / News

Gesellschaftssteuer sofort und ganz abschaffen! Nach Entscheidung des EU-Parlaments nicht bis 2011 zuwarten

Die Kanzlei Hübner & Hübner fordert angesichts des Umdenkens in der EU bei der Gesellschaftsteuer, in Österreich sofort und ganz auf diese Steuer zu verzichten, die bei Kapitalgesellschaften bei Kapitalzuführung und bei Umstrukturierungsmaßnahmen anfällt. „Die Gesellschaftssteuer hindert die Entwicklung der Unternehmen, ist wettbewerbsverzerrend und wirtschaftsfeindlich“, kritisiert Wilfried Serles, CEO bei Hübner & Hübner. „Österreich sollte die Steuer gleich ganz abschaffen und nicht die von der EU beschlossenen Übergangsfristen bis zur gänzlichen Abschaffung Ende 2011 ausnützen.“... weiter
 
01.02.2008 | Presse / News

Neuregelung für Freie - Belastung und Bevormundung für Dienstnehmer und Dienstgeber!

Die Kanzlei Hübner & Hübner kritisiert die neuen Beitragsregelungen für freie Dienstnehmer als leistungsfeindliche Belastung für Dienstnehmer und Unternehmer. „Jetzt zahlen beide drauf: der Unternehmer zahlt für dieselbe Leistung mehr als bisher, und die Belastung des Dienstnehmers steigt ebenfalls“, argumentiert Wilfried Serles, CEO bei Hübner&Hübner. „Die neue Regelung ist eine Bevormundung für Dienstnehmer und Unternehmer.“... weiter
 
08.01.2008 | Presse / News

Unabhängigkeit der Abschlussprüfer wird gestärkt

Berater beraten und Wirtschaftsprüfer prüfen. Wir haben es uns zum Prinzip gemacht, Sie entweder steuerlich und betriebswirtschaftlich zu beraten ODER zu prüfen. Aber nicht beides. Ein neuer Gesetzesentwurf, der auf der Abschlussprüfungs-Richtlinie beruft, bestärkt uns darin, die strenge Trennung zwischen Beratung und Prüfung fortzusetzen. Mit der „Abschlussprüfungs-Richtlinie“ will die EU die Pflichten des Abschlussprüfers deutlicher umschreiben und so das Vertrauen in seine Unabhängigkeit stärken. In Österreich soll die Richtlinie mit dem neuen Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008, das derzeit im Entwurf vorliegt, umgesetzt werden. Befristetes Tätigkeitsverbot des Prüfers Der Abschlussprüfer eines Unternehmens soll innerhalb von zwei Jahren keine Organfunktion oder leitende Stelle in dem ehemals von ihm geprüften Unternehmen einnehmen können. Auch bei verbundenen Unternehmen bleibt ihm das verwehrt. Das „befristete Tätigkeitsverbot“ soll also verhindern, dass ein Prüfer seine Objektivität verliert, weil er abgeworben wird und einen hoch dotierten Job in Aussicht gestellt bekommt. Diese Bestimmung soll für Prüfungen von sogenannten „Unternehmen von öffentlichem Interesse“ zur Anwendung kommen. „Unternehmen von öffentlichem Interesse“ im Sinne des Entwurfs sind Unternehmen, die kapitalmarktorientiert sind oder das Fünffache eines der Größenmerkmale einer „großen Gesellschaft“ überschreiten. Netzwerk des Abschlussprüfers Eine Gefährdung der Unabhängigkeit und Unbefangenheit des Abschlussprüfers liegt nicht nur vor, wenn zwischen ihm und der geprüften Gesellschaft eine wirtschaftliche oder sonstige Beziehung besteht, sondern auch dann, wenn in seinem Netzwerk diese Voraussetzung vorliegen. Ein Netzwerk im Sinne des Entwurfs ist eine auf Kooperation ausgerichtete Verbindung, deren Mitglieder gemeinsame wirtschaftliche Interessen verfolgen oder im Rechtsverkehr unter einer gemeinsamen Bezeichnung auftreten. Besteht nun eine Beziehung innerhalb des Netzwerkes, so kann der Prüfer die Gesellschaft nicht prüfen. Seien Sie versichert, dass wir sämtliche Beziehungen eingehend prüfen werden. Denn Objektivität und Unabhängigkeit sind uns wichtig. ... weiter
 
08.01.2008 | Presse / News

Kündigung des Erbschaftssteuer-DBA zwischen Österreich und Deutschland

Da die österreichische Regierung seit Monaten das Auslaufen der österreichischen Erbschafts- und Schenkungssteuer mit Ende Juli 2008 ankündigt, hat die deutsche Bundesregierung nun das Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer mit Wirkung zum Jahresende 2007 gekündigt. Damit fällt bei Erwerben von Todes wegen, bei denen der Erblasser nach dem 31. Dezember 2007 verstirbt, der Schutz des Doppelbesteuerungsabkommens weg. Im Detail lassen sich die Auswirkungen wie folgt zusammenfassen: Steuerpflicht des „Weltvermögens“ Wer als Erblasser oder Erbe über Wohnsitze in Österreich und Deutschland verfügt, wird in Deutschland mit dem Weltvermögen(!) steuerpflichtig, auch wenn der Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich liegen sollte. Kapitalvermögen Kapitalvermögen, das ein österreichischer Erblasser an deutsche Erben vererbt, wird in Deutschland voll steuerpflichtig. Bisher war hier in Österreich Steuerfreiheit gegeben. Verlegung des Wohnsitzes in der Vergangenheit Wer als Deutscher seinen Wohnsitz innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Erbfall nach Österreich verlegt hat, bleibt in Deutschland voll steuerpflichtig. Dies gilt insbesondere auch für das Kapitalvermögen. Für Zwecke des in Deutschland belegenen Vermögens (im Rahmen der „beschränkten Steuerpflicht�?) gilt dies sogar für einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren nach Wohnsitzaufgabe. Immobilien Wer in Deutschland wohnt und österreichische Immobilien vererbt (oder erbt), wird statt in Österreich in Hinkunft in Deutschland besteuert. Beteiligungen Beteiligungen an deutschen Kapitalgesellschaften (ab 10%) werden in Hinkunft in Deutschland steuerpflichtig, auch wenn Erblasser und Erbe in Österreich wohnen. Dies trifft insbesondere viele österreichische Familienunternehmen, die auch in Deutschland aktiv sind. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung während des Zeitraums von 1.1.2008 bis 31.7.2008 hat das BMF den Willen zur Schaffung einer „Übergangslösung�? bekundet. Wie diese Lösung im Detail aussieht, bleibt abzuwarten. ... weiter
 
08.01.2008 | Presse / News

Der Fiskus und das Christkind

Die Weihnachtszeit ist ja bekanntlich die Zeit des geselligen Beisammenseins und der Geschenke. Dabei unterstützt auch der Fiskus das Christkind bei seiner Arbeit. Steuerfreie Gaben an Ihre Mitarbeiter So sind etwa Weihnachtsgeschenke an Arbeitnehmer innerhalb eines Freibetrages von € 186 jährlich lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, allerdings nur unter der Prämisse, dass es sich um Sachzuwendungen handelt. Davon umfasst sind auch Warengutscheine oder Goldmünzen, während Geldgeschenke immer steuerpflichtig sind. Aufpassen heißt es allerdings, wenn die Geschenke an Dienstnehmer über bloße Aufmerksamkeiten (z.B. Bücher, CDs, Blumen) hinausgehen, denn dann kommt es zur Umsatzsteuerpflicht. Für die Weihnachtsfeier gibt es pro Arbeitnehmer und Jahr einen Steuerfreibetrag von € 365. Zu beachten ist dabei, dass alle Betriebsveranstaltungen eines Jahres zusammengerechnet werden. Ein eventueller Mehrbetrag zählt dann als steuerpflichtiger Arbeitslohn. Charity mit Steuerspareffekt Wer seinem Nächsten etwas Gutes tun will, der kann die Weihnachtszeit nutzen um zu spenden. So sind Spenden aus dem Betriebsvermögen bis zu maximal 10% des Vorjahresgewinnes steuerlich absetzbar, allerdings nur, wenn sie an bestimmte im Gesetz genannte begünstigte Institutionen getätigt werden (insbesondere an Forschungseinrichtungen und der Erwachsenenbildung dienende Lehreinrichtungen, an Universitäten, diverse Fonds, Museen, Bundesdenkmalamt). Auch Geld- und Sachspenden bei Katastrophenfällen (insbesondere Hochwasser, Erdrutsch- und Lawinenschäden) sind als Betriebsausgabe absetzbar, und zwar betraglich unbegrenzt. Voraussetzung ist jedoch, dass sie der Werbung dienen und auch so vermarktet werden. Wem auch immer Sie etwas Gutes tun wollen. Zu Weihnachten stehen die Chancen gut, dass Sie dabei auch Steuern sparen können. In diesem Sinne: FROHE WEIHNACHTEN! ... weiter
 
08.01.2008 | Presse / News

Mit dem PKW zum Punschen: Kein Steuerabzug für PKW-Schaden

Für viele gehört das Punschen ebenso zu Weihnachten wie Adventskranz und Weihnachtsbaum. Doch was, wenn sich auf dem Weg zu Ihrem Lieblingspunschstand ein Unfall ereignet. Oder wenn gar der Wagen gestohlen wird. Zeigt sich der Fiskus kulant oder verwehrt er Ihnen den Abzug des Schadens als Betriebsausgabe? Keine Betriebsausgabe bei Privatfahrten Wird ein im Betriebsvermögen befindlicher PKW während einer Privatfahrt gestohlen oder beschädigt, so zählt die Wertminderung nicht als Betriebsausgabe. Ausschlaggebend für die steuerliche Abzugsfähigkeit ist nämlich die betriebliche Veranlassung. Diese ist nach Meinung des Fiskus selbst dann nicht gegeben, wenn man eine betrieblich veranlasste Fahrt für einen „privaten Umweg“ nutzt. Der betriebliche Charakter ist nämlich für die Zeit des Umweges unterbrochen. Im Dienst Anders zu beurteilen ist hingegen der Fall, wenn ein privater PKW auf einer mehrtägigen Dienstreise entwendet oder beschädigt wird. Hier erfolgt eine Zurechnung zur Berufssphäre selbst dann, wenn sich der Schaden während einer Übernachtung ereignet hat. In diesem Fall dauert der berufliche Einsatz des PKW bis zur Beendigung der Dienstreise fort. Eine berufliche Veranlassung kann auch gegeben sein, wenn das Fahrzeug eines Arbeitnehmers nahezu ausschließlich beruflich genutzt und vor der eigenen Wohnung abgestellt wird. Das Abstellen vor der eigenen Wohnung zählt nicht als privat veranlasst, weil die ganz geringfügige Nutzung zu privaten Zwecken im Gesamtbild zu vernachlässigen ist. Ein möglicher Schaden wäre somit abzugsfähig. Kein Steuerabzug beim Punschen Zusammenfassend kann man somit festhalten, dass Punschtrinken am Weihnachtsmarkt auch dann nicht der Berufssphäre zuzurechnen ist, wenn man mit dem Firmen-PKW dorthin fährt. Schlafen kann hingegen betrieblich veranlasst sein, wenn man es während einer Dienstreise tut. Wird bei einer dieser „Tätigkeiten“ der PKW gestohlen oder beschädigt, hat dies unterschiedliche steuerliche Folgen. ... weiter
 
08.01.2008 | Presse / News

Auslandsleasing von PKWs: Die unendliche Geschichte

Leasen Sie Ihren Firmen-PKW beispielsweise in Deutschland, so sieht das österreichische Steuerrecht eine sog. „Eigenverbrauchsbesteuerung“ vor. In Deutschland können Sie sich die Vorsteuer für Ihre Leasingraten zwar rückerstatten lassen. in Österreich müssen Sie diese Leasingraten jedoch der Umsatzsteuer unterwerfen und an das Finanzamt abführen. Verlängerung bis 2011 Die derzeitige Regelung wird von der EU-Kommission als nicht EU-rechtskonform beurteilt; in Folge hat sie bereits Ende 2006 eine Stellungnahme an Österreich gerichtet und Klage beim EuGH eingebracht. Das Finanzministerium, kurz BMF, zeigt sich davon offenbar unbeeindruckt und verlängert neuerlich die Eigenverbrauchsbesteuerung im neuen Abgabensicherungsgesetz, das derzeit als Regierungsvorlage vorliegt; und zwar auf Ende 2010. Der Hintergrund: Das Finanzministerium rechnet damit, dass es bald zu einer EU-weiten Änderung der Leistungsortbestimmung beim Leasing kommt; künftig soll – so die Hoffnung des BMF – die deutsche Leasinggesellschaft nicht mehr am Unternehmerort, sondern am Empfängerort steuerpflichtig werden. Dadurch würde es durch das reverse charge –System zum Übergang der Steuerpflicht auf den österreichischen Unternehmer kommen, der sich seinerseits die Vorsteuer für PKW-Leasing nicht holen kann. Diese EU-weite Änderung würde das Leasen von PKWs im Ausland obsolet machen. Derzeit beraten die EU-Finanzminister über diese Neuerung. Erst im Dezember könnte es zu einer Einigung kommen. Ob sich also die Hoffnung des BMF bewahrheitet, bleibt abzuwarten. Gute Chance bei Berufung Aufgrund der voraussichtlichen EU-Widrigkeit der Eigenverbrauchsbesteuerung bestehen gute Chancen, in einem eventuellen Berufungsverfahren gegen die Eigenverbrauchsbesteuerung vorzugehen. ... weiter
 
08.01.2008 | Presse / News

Handlungsbedarf bei Privatstiftungen bis Jahresende Neues Abgabensicherungsgesetz schränkt Steuergestaltungen ein

Ab dem nächsten Jahr wird es bedeutend schwerer, die Zwischenbesteuerung bei Privatstiftungen zu vermeiden. Das neue Abgabensicherungsgesetz schränkt die Vermeidungsstrategien erheblich ein. Wir raten Ihnen dazu, heuer noch zu handeln. Achtung Zwischenbesteuerung Veräußert eine Privatstiftung ihre Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, an der sie zu mindestens 1% beteiligt ist oder innerhalb der letzten fünf Jahre beteiligt war, wird sie zur Kassa gebeten. Konkret unterliegt der Gewinn dann der 12,5%igen Zwischenbesteuerung. Es zahlt sich aus, wenn Ihre Privatstiftung gleich wieder investiert. Denn dadurch kann die Zwischensteuer vermieden werden. Die stillen Reserven, die bei der Veräußerung frei werden, können nämlich innerhalb von 12 Monaten auf eine neue Beteiligung von mehr als 10% übertragen werden. Wichtig: Der Kaufpreis der neuen Beteiligung sollte so hoch sein wie die aufgedeckten stillen Reserven. ... weiter
 
07.01.2008 | Presse / News

Doppelbesteuerung mit Deutschland bei Erbschaft droht. Finanzministerium muss rasch handeln.

Die Kanzlei Hübner & Hübner fordert vom Finanzministerium eine rasche Lösung für die drohende Doppelbesteuerung von Erbschaften zwischen Deutschland und Österreich. „Wenn in den nächsten 20 Tagen nichts passiert, zahlen österreichische bzw. deutsche Erben ab Jahresanfang 2008 zweimal Steuer“, warnt Wilfried Serles, CEO bei Hübner&Hübner. „Deutschland hat das Doppelbesteuerungsabkommen bei Erbschaften mit Wirkung 31.12.2007 gekündigt, die österreichische Erbschaftsteuer läuft aber erst mit 31.7.2008 aus. Hinterlässt also beispielsweise ein Österreicher in diesem Zeitraum seinen Erben eine Immobilie in Deutschland, dann zahlen diese Erbschaftsteuer in Deutschland und in Österreich.“ Da die österreichische Bundesregierung seit Monaten das Auslaufen von Erbschafts- und Schenkungssteuer mit Ende Juli 2008 ankündigt, hat Deutschland bereits im Herbst das Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer mit Wirkung zum Jahresende 2007 gekündigt. Die Schenkungsteuer ist von besagtem Doppelbesteuerungsabkommen nicht umfasst. Hübner & Hübner fordert vom BMF nun Rechtssicherheit und eine Übergangsregelung bis Jänner. Zwar hat das Ministerium den Willen zu einer Übergangslösung für die Zeit bis Ende Juli 2008 bekundet. Wie es allerdings tatsächlich weitergeht und vor allem was für die Zeit nach dem 31.7.2008 kommt, kann derzeit nicht abgeschätzt werden. Rückfragehinweis: Dr. Astrid Schwödt Pressesprecherin t. +43 1 81175-166 e. astrid.schwoedt@huebner.at ... weiter
 
07.01.2008 | Presse / News

Internationale Auszeichnungen für Hübner & Hübner mit "Tax in the city"

Die Wiener Steuerberatungskanzlei Hübner & Hübner hat zwei angesehene internationale Preise für ihre Innovationen gewonnen: die weltweite Vereinigung Leading Edge Alliance hat sie zur innovativsten Steuerkanzlei 2007 gewählt und ihr außerdem für ihre „Tax in the City“-Idee die Auszeichnung für die beste Einzel-Innovation des Jahres verliehen. „Mit unserer Marke „Tax in the City“ – als Anleihe beim Fernseh-Hit „Sex and the City“ - sind wir damit auch international führend bei Innovation, Branding und Marketing, noch dazu in einer Branche, die allgemein als trocken und etwas fad gilt“, freut sich Wilfried Serles, CEO bei Hübner & Hübner. „Wir sehen die Auszeichnungen als Bestätigung für unsere Strategie, moderne Markenführung gerade auch bei den Steuern einzusetzen, um das etwas verstaubte Thema sexier und damit für die Klienten interessanter zu gestalten.“ Tax in the City Erdacht und gestartet wurde das Konzept „Tax in the City“ bei Hübner & Hübner vor rund einem Jahr, um so das moderne Flair der US-amerikanischen Kultserie für das Thema Steuern einzufangen. Seit damals verfassen Mitarbeiter der Kanzlei unter diesem Slogan Kolumnen für Zeitungen und Zeitschriften mit leichtfasslichen Steuertipps zu konkreten Problemen des Steuer-Alltags. „Tax in the City“ prägt aber auch den Gesamt-Auftritt von Hübner & Hübner. Seit einigen Monaten werden die Anrufer auf Band von der allseits bekannten deutschen Synchron-Stimme von Sarah Jessica Parker alias Carrie Bradshaw begrüßt. taxic:blog Zusätzlich gibt es seit einigen Wochen einen eigenen Blog zum Thema Steuern Unter dem Kürzel taxic:blog bekommt der User es aus berufenem Mund Antwort auf wichtige Fragen zum Thema Steuern. Leading Edge Alliance ist eine internationale Vereinigung von rund 160 unabhängigen und Eigentümer geführten Steuerkanzleien. Sie sind in 85 Ländern auf allen Kontinenten tätig und umfassen insgesamt 7.500 Mitarbeiter. Hübner & Hübner mit dem Sitz im U4-Gebäude in Wien-Meidling hat 12 Partner und 220 Mitarbeiter. ... weiter
 
07.01.2008 | Presse / News

112 Millionen Euro Umsatz im Handel gefährdet!

Verschlechterung bei Umsatzsteuer-Rückerstattung für Nicht-EU-Touristen. Die Kanzlei Hübner & Hübner spricht sich entschieden gegen die geplante Verschlechterung bei der Rückerstattung der Umsatzsteuer für Nicht-EU-Bürger bei ihren Einkäufen in Österreich aus. „Mit der Anhebung der Wert-Grenze von € 75 auf € 175 gefährdet man Umsätze im Handel in der Höhe von 112 Millionen Euro - und für das Budget ist es bloß ein Nullsummenspiel“, kritisiert Wilfried Serles, CEO bei Hübner&Hübner. „Besonders brisant ist das Problem in Vorarlberg und der Steiermark, wo viele Schweizer und Kroaten einkaufen, aber auch in Wien. Wenn auch nur die Hälfte der gefährdeten Umsätze wirklich abwandert, erspart sich der Staat zwar die Refundierung, verliert aber andere damit verbundene Steuereinnahmen. Für den Staat ist es ein Nullsummenspiel, für den Handel in Österreich aber ein großer wirtschaftlicher Schaden.“ Die Regierung will den Mindestbetrag für Tax Refund-Umsätze mit dem Abgabensicherungsgesetz 2007 von derzeit € 75 auf € 175 hinaufsetzen. Damit sind die in diesen Bereich fallenden Umsätze von Nicht-EU-Bürgern in der Höhe von € 112 Mio pro Jahr akut gefährdet. Insgesamt werden aus diesem Titel derzeit an 954.000 Touristen € 10,9 Mio Umsatzsteuer tatsächlich zurückerstattet. Besonders krass wären die Konsequenzen für Vorarlberg und die Steiermark, wo 1400 Einzelhändler und 2500 Shops betroffen sind. In Vorarlberg werden über 80% der Refund-fähigen Einkäufe von Schweizern getätigt. Außerdem liegen 87% (!) aller Rückerstattungen über der heutigen Wertgrenze von € 75 und unter der geplanten von € 175. Wandern mit der neuen Regelung auch nur 25% dieser Umsätze ins angrenzende Deutschland ab, wo es überhaupt keinen Mindesteinkaufsbetrag gibt, verliert der Handel in Vorarlberg pro Jahr € 13,5 Mio Umsatz und das Finanzministerium € 1,9 Mio an Umsatzsteuer – bei einem - dann eingesparten - Rückerstattungsbetrag von € 2,1 Mio. Und da ist der Wegfall von Steuern auf verbundene Ausgaben wie Gastronomie oder Unterhaltung noch gar nicht berücksichtigt. In der Steiermark ist das Bild ähnlich. Dort werden 78% der Refund-fähigen Einkäufe von Kroaten getätigt. 70% aller Rückerstattungen liegen unter der geplanten Wertgrenze von € 175. Hier ist die Abwanderungsgefahr noch größer, denn Slowenien hat eine Mindesteinkaufsgrenze von € 75 und ein zunehmend vergleichbares Angebot im Einzelhandel. Außerdem liegt es für Kroaten näher. Wenn 35% der Umsätze nach Slowenien abwandern, verliert der Handel € 15,5 Mio Umsatz und das Finanzministerium € 2,6 Mio an Umsatzsteuer – bei einer Rückerstattung von heute € 2,6 Mio. Und dies ebenfalls ohne Berücksichtigung anderer Folgewirkungen. Rückfragehinweis: Dr. Astrid Schwödt Pressesprecherin t. +43 1 81175-166 e. astrid.schwoedt@huebner.at ... weiter
 
07.01.2008 | Presse / News

Finanz soll elektronische Daten nach Steuerprüfung wirklich löschen!

Die Kanzlei Hübner & Hübner fordert die Finanzverwaltung auf, die von ihr im Zuge einer Steuerprüfung erfassten elektronischen Daten nach der Prüfung auch wirklich zu löschen. „Die soeben im Finanzausschuss beschlossene Änderung der Bundesabgabenordnung zeigt wieder drastisch die umfassenden elektronischen Zugriffbefugnisse der Finanzverwaltung, da muss sichergestellt sein, dass die Daten nach erfolgter Steuerprüfung auch wirklich gelöscht werden,“ argumentiert Wilfried Serles, CEO bei Hübner & Hübner. „Durch die Fülle der elektronischen Abfragemöglichkeiten bleibt der Finanz nichts mehr verborgen. Da stellt sich die berechtigte Frage: Was macht die Finanz mit all den Daten der Steuerzahler, die sie im Zuge einer Steuerprüfung gesammelt hat? Werden diese elektronisch wirklich gelöscht?“ Die von Hübner & Hübner zitierte Änderung der Bundesabgabenordnung, wonach die Finanzämter das Recht haben, in eine Reihe öffentlicher Verzeichnisse von Grundbuch bis KFZ-Register und Vereinsregister Einsicht zu nehmen, findet sich im neuen Abgabensicherungsgesetz 2007. Danach heißt es in Zukunft in der BAO im § 158, Abs. 4 wörtlich: „Für Zwecke der Abgabenerhebung sind die Abgabenbehörden berechtigt, auf automationsunterstütztem Weg Einsicht in das automationsunterstützt geführte Grundbuch, in das automationsunterstützt geführte Firmenbuch, in das automationsunterstützt geführte zentrale Melderegister, in das automationsunterstützt geführte zentrale Gewerberegister, in das automationsunterstützt geführte zentrale Vereinsregister, in das automationsunterstützt geführte zentrale Zulassungsregister für Kraftfahrzeuge gemäß § 47 Abs. 4 und § 47 Abs. 4a des Kraftfahrgesetzes 1967 und in die automationsunterstützt geführten KFZ Genehmigungs- und Informationsregister der Landesregierungen oder der von den Landesregierungen beauftragten Stellen für Fahrzeuge gemäß §§ 28, 28a, 28b, 29, 31 bis 35 des Kraftfahrgesetzes 1967 zu nehmen. Die Berechtigung zur Einsicht in das Grundbuch umfasst auch die Einsichtnahme in das Personenverzeichnis des Grundbuchs. Die Berechtigung zur Einsicht in das Firmenbuch umfasst auch die bundesweite Suche nach im Zusammenhang mit den Rechtsträgern gespeicherten Personen. Die Berechtigung zur Einsicht in das Zentrale Melderegister umfasst auch Verknüpfungsabfragen im Sinne des § 16a Abs. 3 Meldegesetz 1991. Die Einsichtnahme in die KFZ Genehmigungs- und Informationsregister der Landesregierungen oder der von ihnen beauftragten Stellen umfasst auch eine automationsunterstützte Weitergabe der Bescheiddaten (Name, Adresse, KFZ-Marke, Type, Fahrgestellnummer und Fahrzeugidentifikationsnummer).“ Rückfragehinweis: Dr. Astrid Schwödt Pressesprecherin t. +43 1 81175-166 e. astrid.schwoedt@huebner.at ... weiter
 
07.01.2008 | Presse / News

Neue Dienstnehmer ab 2008 sofort zur Gänze anmelden!

Die Kanzlei Hübner & Hübner rät allen Unternehmern, ihre neuen Dienstnehmer ab 2008 vor Arbeitsantritt komplett anzumelden und nicht die ebenso mögliche schrittweise Methode zu wählen. „Die Komplettmeldung hat den Vorteil, dass die Anmeldung mit einem einzigen Arbeitsgang erledigt ist“, erklärt Wilfried Serles, CEO bei Hübner&Hübner. „Generell sehen wir aber in der Anmeldung vor Arbeitsantritt eine zusätzliche organisatorische Hürde für Unternehmer. Diese sollte so zeit- und kostenökonomisch wie möglich genommen werden, deshalb raten wir zur Komplettanmeldung.“ Derzeit hat ein Unternehmer 7 Tage Zeit, einen Dienstnehmer – ob voll- oder teilversichert, frei oder geringfügig beschäftigt – bei der Krankenkasse anzumelden. Ab 2008 müssen die Unternehmer ihre Mitarbeiter bereits vor Arbeitsantritt anmelden. Bereits ab dem ersten Meldeverstoß drohen Geldstrafen von mehr als € 3.000 Für die Anmeldung stehen den Unternehmern in Zukunft prinzipiell zwei Möglichkeiten offen: Sie melden den neuen Dienstnehmer bereits vor Dienstantritt mit sämtlichen Daten an (Komplettmeldung), oder Sie melden ihn in zwei Schritten an: dazu müssen sie vor Arbeitsantritt des Dienstnehmers eine sogenannte Aviso-Meldung mit den Mindestangaben (Dienstgeberkontonummer, Name des Versicherten, Versicherungsnummer bzw. Geburtsdatum, Ort und Tag der Beschäftigungsaufnahme) abgeben und innerhalb von sieben Tagen ab Beginn der Beschäftigung die Vollmeldung mit allen anderen Daten. Rückfragehinweis: Dr. Astrid Schwödt Pressesprecherin t. +43 1 81175-166 e. astrid.schwoedt@huebner.at ... weiter
 
07.01.2008 | Presse / News

Regierung will trotz EuGH-Verfahren gegen Österreich Steuer auf PKW-Leasing im Ausland verlängern

Die Kanzlei Hübner & Hübner spricht sich entschieden gegen die von der Bundesregierung geplante Verlängerung der Eigenverbrauchsbesteuerung beim PKW-Leasing im Ausland aus und rät allen Betroffenen, diese Regelung im Einzelfall zu bekämpfen. „Trotz des in dieser Sache gegen Österreich beim EuGH laufenden Verfahrens will die Regierung die Regelung bis 2010 verlängern“, ist Wilfried Serles, CEO bei Hübner & Hübner verwundert. „Die österreichische Lösung ist ganz offensichtlich nicht EU-konform, wir sehen deshalb im Einzelfall gute Chancen bei einer Berufung.“ Da es in Österreich keinen Vorsteuerabzug für betrieblich genutzte PKWs gibt, leasen Steuerpflichtige immer wieder Kraftfahrzeuge mit Vorsteuerabzug in Deutschland. Um sie davon abzuhalten, erhebt Österreich seit 1995 die so genannte Eigenverbrauchssteuer. Durch diese Besteuerung wird der Vorteil des ausländischen Vorsteuerabzugs beim PKW-Leasing wieder zunichte gemacht. Bereits 2003 hat die EU diese Bestimmung als nicht EU-rechtskonform eingestuft. Trotzdem hat Österreich die – seiner Ansicht nach europarechtlich zulässige – Eigenverbrauchsbesteuerung bis Ende 2007 verlängert. Die EU-Kommission hat im Frühjahr 2007 Österreich beim EuGH geklagt. Nichtsdestotrotz will die Bundesregierung mit der Regierungsvorlage zum neuen Abgabensicherungsgesetz auf Initiative des Finanzministeriums die umstrittene Regelung noch einmal und zwar bis 2010 verlängern. Hübner & Hübner sieht deshalb unter Hinweis auf die EU-Widrigkeit der Eigenverbrauchsbesteuerung gute Chancen, in einem eventuellen Berufungsverfahren, den ausländischen Vorsteuerabzug sehr wohl durchzusetzen. Rückfragehinweis: Dr. Astrid Schwödt Pressesprecherin t. +43 1 81175-166 e. astrid.schwoedt@huebner.at ... weiter
 
07.01.2008 | Presse / News

Bekämpfung von Steuerbetrug nicht auf Kosten redlicher Unternehmer

Die Kanzlei Hübner & Hübner spricht sich vehement gegen einige Bestimmungen des neuen Abgabensicherungsgesetzes 2007 aus, das vorige Woche im Ministerrat beschlossen wurde. „Wir sind für die Bekämpfung des Steuerbetrugs, aber dagegen, dass das auf Kosten der redlichen Unternehmer geht“, erklärt Wilfried Serles, CEO bei Hübner & Hübner. „Wir wünschen uns, dass nun die Parteien im parlamentarischen Verfahren die für die Unternehmer nachteiligen Punkte aus der Regierungsvorlage entfernen. Sonst wird aus dem berechtigten Anliegen Betrugsbekämpfung eine Zumutung für ehrliche Unternehmer.“ Nach Einschätzung von Hübner & Hübner führen vor allem zwei Punkte der am 24. Oktober beschlossenen Regierungsvorlage, die die Umsatzsteuer betreffen, zu massiven Verschlechterungen für Unternehmer: Ausdehnung der Verpflichtung zur Rechnungsausstellung auf Leistungen an Private Bereits ab Anfang 2008 soll es eine neue Rechnungslegungspflicht für Unternehmer geben, die Werklieferungen oder -leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück an private Leistungsempfänger erbringen, also z. B. Maler, Installateure oder Elektriker. Sie müssen in Zukunft innerhalb von 6 Monaten Rechnung legen. Andernfalls kann ein Gefährdungszuschlag von bis zu € 5.000,- festgesetzt werden. Versagung des Vorsteuerabzugs: Auch kann ab 2008 einem Unternehmer der Vorsteuerabzug versagt werden, wenn er wusste oder auch nur wissen musste, dass sein Geschäftspartner – d. h. ein Lieferant, Abnehmer oder irgendein Unternehmer in der Lieferkette – in einen Umsatzsteuerbetrug verwickelt ist. Das birgt ein Kostenrisiko von zusätzlichen 20%, vor allem wenn die Finanzbehörden den Begriff „wissen müsste"? extensiv auslegen. Zielführender wäre es nach Hübner & Hübner statt dieser Regelung das Reverse Charge System im Unternehmerbereich einzuführen. Dann wäre automatisch Schluss mit überzogenen Sorgfaltserwartungen an Unternehmer. Rückfragehinweis: Dr. Astrid Schwödt Pressesprecherin t. +43 1 81175-166 e. astrid.schwoedt@huebner.at ... weiter
 
07.01.2008 | Presse / News

Straffreies Toleranz-Semester bei neuer UVA für KFZ und Gebäude wäre fair

Die Kanzlei Hübner & Hübner fordert vom Finanzministerium ein Toleranz-Semester bei der ab 2008 neuen Umsatzsteuer-Voranmeldung für Kraftfahrzeuge und Gebäude. „Die Finanz hat erst vor wenigen Tagen die neuen Formulare und die zugehörigen Informationen vorgelegt, da wäre eine straffreie Toleranz-Frist von einem halben Jahr fair, wenn die neuen Felder leer bleiben; Strafen dürfen nicht vorgeschrieben werden“, verlangt Wilfried Serles, CEO bei Hübner & Hübner. „Das zukünftige Herausfiltern der Vorsteuerbeträge für KFZ und Gebäude bedeutet für die Unternehmer ohnehin einen zusätzlichen Bürokratieaufwand, der nicht abgegolten wird. Da sollte man genügend Zeit für die Anpassung der Buchhaltungssoftware geben und nicht strafen.“ Ausgangspunkt der Kritik ist die Anordnung der Finanz, womit ab 2008 das Formular für die Umsatzsteuer-Voranmeldung um zwei Felder ergänzt wird. Darin müssen in Zukunft die Vorsteuern bei Kraftfahrzeugen und Gebäuden extra angegeben werden. In einem eigenen Feld müssen dann jene Vorsteuerbeträge für KFZ angeführt werden, die heute im Gesamtbetrag der Vorsteuern enthalten sind. Im Einzelnen geht es dabei um Vorsteuern für Anschaffungen in den Fuhrpark und laufende Aufwendungen, wie Treibstoff, Versicherung, Reparaturen oder Maut. Im anderen neuen Feld sind die Vorsteuerbeträge bei Investitionen in Gebäude aufzuschlüsseln. Darunter fallen allerdings nur Vorsteuern aus der Anschaffung oder Herstellung bzw. solche Aufwendungen, die bilanziell zu aktivieren sind. Vorsteuern aus reiner Instandhaltung oder Instandsetzung braucht man nicht anzugeben. Hübner & Hübner fordert nun unter dem Titel Fairness eine sanktionsfreie Zeit von einigen Monaten für den Fall, dass die neuen Felder noch nicht extra ausgefüllt sind. Rückfragehinweis: Dr. Astrid Schwödt Pressesprecherin t. +43 1 81175-166 e. astrid.schwoedt@huebner.at ... weiter
 
28.12.2007 | Presse / News

Finanz fordert zusätzliche Informationen in UVA ab 1.1.2008

Ab Jänner 2008 ändert sich - nach sehr kurzfristiger Ankündigung des Ministeriums - das Formular für die Umsatzsteuer- voranmeldung. Damit sind für Sie ab der ersten UVA für 2008 zusätzliche Angaben verpflichtend. Im Folgenden informieren wir über die Neuerungen, die Sie ab 1.1. berücksichtigen sollten, wenn Sie Ihre Buchhaltung selbst führen. Falls Ihre Buchhaltung von Hübner & Hübner geführt wird, erstellen wir selbstverständlich automatisch die „neue“ UVA für Sie. Vorsteuerbeträge in Zusammenhang mit KFZ Unter der neuen Kz 027 sind die Vorsteuerbeträge betreffend KFZ, die in dem Gesamtbetrag der Vorsteuern enthalten sind, aufzuschlüsseln. Im Detail handelt es sich dabei um Vorsteuern in Zusammenhang mit Investitionen (dh Anschaffungen) in den Fuhrpark (laut Einheitskontenrahmen unter 063 „PKW" und 064 „LKW") und Aufwendungen im Zusammenhang mit Kfz (laut Einheitskontenrahmen unter 732-733 „Kfz-Aufwand" und 744-747 „Leasingaufwand"); dazu gehören auch der laufende Betriebsaufwand wie Treibstoff, Versicherung, Reparaturen, Maut, uvam. Vorsteuerbeträge in Zusammenhang mit Gebäuden Unter der neuen Kz 028 sind die Vorsteuerbeträge betreffend Investitionen in Gebäude (nach dem Einheitskontenrahmen 030-037) zusätzlich gesondert anzuführen. Darunter fallen Vorsteuern im Zusammenhang mit Betriebs- und Geschäftsgebäude auf eigenem bzw. fremden Grund, Wohn- und Sozialgebäude auf eigenem bzw. fremden Grund, Grundstückseinrichtungen auf eigenem bzw. fremden Grund, Bauliche Investitionen in fremde (gepachtete) Betriebs- und Geschäftsgebäuden sowie Wohn- und Sozialgebäude. Damit sind hier nur Vorsteuern aus der Anschaffung oder Herstellung zu erfassen, bzw solche Aufwendungen, die bilanziell zu aktivieren sind. Folglich brauchen Vorsteuern aus reinen Instandhaltungs- oder Instandsetzungsleistungen nicht angegeben zu werden. Falls Sie Ihre Buchhaltung selbst führen, empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihrem Softwareanbieter in Verbindung zu setzen, um die EDV-technische Lösung (Steuercode, Anlage neuer Vorsteuerkonten) zur Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung aus Ihrem Buchhaltungssystem zu klären. ... weiter