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08.01.2008 | Presse / News

Kündigung des Erbschaftssteuer-DBA zwischen Österreich und Deutschland

Da die österreichische Regierung seit Monaten das Auslaufen der österreichischen Erbschafts- und Schenkungssteuer mit Ende Juli 2008 ankündigt, hat die deutsche Bundesregierung nun das Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer mit Wirkung zum Jahresende 2007 gekündigt.

Damit fällt bei Erwerben von Todes wegen, bei denen der Erblasser nach dem 31. Dezember 2007 verstirbt, der Schutz des Doppelbesteuerungsabkommens weg.

Im Detail lassen sich die Auswirkungen wie folgt zusammenfassen:

Steuerpflicht des „Weltvermögens“


Wer als Erblasser oder Erbe über Wohnsitze in Österreich und Deutschland verfügt, wird in Deutschland mit dem Weltvermögen(!) steuerpflichtig, auch wenn der Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich liegen sollte.

Kapitalvermögen

Kapitalvermögen, das ein österreichischer Erblasser an deutsche Erben vererbt, wird in Deutschland voll steuerpflichtig. Bisher war hier in Österreich Steuerfreiheit gegeben.

Verlegung des Wohnsitzes in der Vergangenheit


Wer als Deutscher seinen Wohnsitz innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Erbfall nach Österreich verlegt hat, bleibt in Deutschland voll steuerpflichtig. Dies gilt insbesondere auch für das Kapitalvermögen. Für Zwecke des in Deutschland belegenen Vermögens (im Rahmen der „beschränkten Steuerpflicht�?) gilt dies sogar für einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren nach Wohnsitzaufgabe.

Immobilien

Wer in Deutschland wohnt und österreichische Immobilien vererbt (oder erbt), wird statt in Österreich in Hinkunft in Deutschland besteuert.

Beteiligungen

Beteiligungen an deutschen Kapitalgesellschaften (ab 10%) werden in Hinkunft in Deutschland steuerpflichtig, auch wenn Erblasser und Erbe in Österreich wohnen. Dies trifft insbesondere viele österreichische Familienunternehmen, die auch in Deutschland aktiv sind.

Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung während des Zeitraums von 1.1.2008 bis 31.7.2008 hat das BMF den Willen zur Schaffung einer „Übergangslösung�? bekundet. Wie diese Lösung im Detail aussieht, bleibt abzuwarten.