Neuigkeiten aufbewahrt

Neuigkeiten können zwar an Aktualität verlieren, jedoch nie an Informationswert. Hier finden Sie bisherige Meldungen und Artikel zu unterschiedlichen Themen. Die Artikel sind jeweils einer Branche gemäß unserer Spezialisierung zugeordnet und können im Archiv durch Setzen von Häkchen eingeschränkt werden.


 
23.10.2008 | Presse / News

Abschlag von 25% für Steuer bei Dienstwohnungen soll bleiben!

Nach dem Spruch des Verfassungsgerichtshofes zu Dienstwohnungen fordert die Kanzlei Hübner & Hübner die Beibehaltung des 25%-igen Abschlags. „Der VfGH-Entscheid führt zu einer Mehrbelastung für alle Dienstnehmer mit Firmenwohnungen“, erläutert Wilfried Serles, CEO bei Hübner & Hübner. „Dienstwohnungen im Eigentum werden wertmäßig an die angemieteten herangeführt und müssen deshalb bei der Lohnsteuer auch höher angesetzt werden, gleichzeitig wird der für Miet-Dienstwohnungen geltende 25%-ige Miet-Abschlag von der Lohnsteuer abgeschafft.“

Wohnungen im Eigentum des Arbeitgebers boten bisher einen (lohn-)steuerlichen Vorteil gegenüber von ihm angemieteten. Das lag an den niedrigen Quadratmeterpreisen laut Sachbezugsverordnung, die nicht nach den regionalen Verhältnissen auf dem Wohnungsmarkt differenzierten und zu stark von den tatsächlichen Mieten abwichen. Diese unterschiedliche Bewertung ist nach dem Erkenntnis des Höchstgerichtes verfassungswidrig. Mit Beginn 2009 werden somit auch Dienstwohnungen, die dem Arbeitgeber gehören, nach den üblichen Mittelpreisen des Wohnortes bewertet.

Zu Änderungen kommt es aber auch bei vom Arbeitgeber angemieteten Dienstwohnungen. Sie waren bisher mit der Brutto-Monatsmiete abzüglich eines Abschlags von 25 % steuerlich anzusetzen. Nun wurde auch dieser Abschlag abgeschafft, wodurch die volle Brutto-Miete für Dienstwohnungen der Lohnsteuer zu unterwerfen ist. Die Kanzlei Hübner & Hübner fordert daher, den Abzug von 25 % bei allen Dienstwohnungen ab 2009 beizubehalten.