
Einzeltickets nur als Teil einer konkreten Werbemaßnahme abzugsfähig!
Wenige Tage vor Beginn der EURO 2008 weist die Kanzlei Hübner & Hübner auf die steuerliche Ungleichbehandlung von Fußball-EM Tickets für Unternehmenszwecke hin: Laut Finanzministerium sind die Tickets nur als Teil eines „Hospitality-Packages“ auf alle Fälle steuerlich verwertbar, Einzeltickets nur in bestimmten Fällen. „Nach der Entscheidung des Ministeriums sind Einzeltickets als Teil einer konkreten Werbeaktion, wie z.B. einer Verlosung abzugsfähig“ erläutert Wilfried Serles, CEO bei Hübner & Hübner. „Mit Hospitality-Paketen ist man steuerlich auf alle Fälle auf der sicheren Seite.“
Im Einzelnen sieht die steuerliche Behandlung von EM-Tickets folgendermaßen aus:
1. „Hospitality-Tickets“:
Sie umfassen neben dem eigentlichen Ticket weitere Leistungen wie Verpflegung, Parkplatz oder ein Erinnerungsgeschenk. Ein Unternehmer, der „Hospitality Tickets“ anschafft, um sie für Marketingzwecke unentgeltlich an seine Kunden weiterzugeben, kann für das gesamte Package den Vorsteuerabzug voll geltend machen, ertragsteuerlich ist die 50%ige-Abzugsfähigkeit gegeben.
2. Einfache Eintrittskarten:
Bei der Einladung eines Geschäftspartners zu einem EM-Spiel liegt einkommenssteuerrechtlich ein nicht abzugsfähiger Repräsentationsaufwand vor und es besteht kein Recht zum Vorsteuerabzug.
Hübner&Hübner empfiehlt deshalb Unternehmen einfache Fußball-EM-Tickets in eine konkrete Werbemaßnahme, wie z.B. eine Verlosung, zu verpacken. In diesem Fall liegt zweifellos ein voll abzugsfähiger Werbeaufwand vor und es steht der volle Vorsteuerabzug zu.