
Die Kanzlei Hübner & Hübner fordert angesichts des Umdenkens in der EU bei der Gesellschaftsteuer, in Österreich sofort und ganz auf diese Steuer zu verzichten, die bei Kapitalgesellschaften bei Kapitalzuführung und bei Umstrukturierungsmaßnahmen anfällt. „Die Gesellschaftssteuer hindert die Entwicklung der Unternehmen, ist wettbewerbsverzerrend und wirtschaftsfeindlich“, kritisiert Wilfried Serles, CEO bei Hübner & Hübner. „Österreich sollte die Steuer gleich ganz abschaffen und nicht die von der EU beschlossenen Übergangsfristen bis zur gänzlichen Abschaffung Ende 2011 ausnützen.“
Nur 7 EU-Mitglieder heben Gesellschaftsteuer ein – darunter Österreich
Österreich hebt – so wie Griechenland, Spanien, Zypern, Luxemburg, Polen und Portugal – im Gegensatz zu den meisten anderen EU-Mitgliedstaaten derzeit noch immer Gesellschaftssteuer ein, und zwar zum höchstmöglichen Steuersatz von 1%. Diese Regelung beruht auf der Kapitalansammlungs-Richtlinie, die die Einhebung von Gesellschaftsteuer in der EU harmonisiert.
EU-Parlament will Senkung auf 0,5% bis 2010 und Abschaffung bis Ende 2011
Knapp vor Weihnachten hat das EU-Parlament auf Initiative der Kommission eine Änderung der Richtlinie beschlossen. Danach soll die Einhebung von Gesellschaftssteuer nach Ende 2011 überhaupt verboten sein. Bis dahin müssen die Mitgliedstaaten die Gesellschaftssteuer stufenweise abschaffen. So soll der Höchstsatz ab 2010 nur mehr 0,5 % betragen. Eine freiwillige frühere Abschaffung wird auch weiterhin möglich sein.
Warten auf Zustimmung des Rats
Nach dem Beschluss des EU-Parlaments über die Gesellschaftssteuer ist der EU-Rat am Zug. Stimmt auch er dem Richtlinien-Vorschlag zu, wird auch in Österreich die Gesellschaftssteuer abgeschafft werden müssen.
Rückfragehinweis:
Dr. Astrid Schwödt
Pressesprecherin
t. 01/81175-166
e.
astrid.schwoedt@huebner.at