Reform der Großbetriebsprüfung bringt auch für KMUs mehr Prüfungen!
Nach Einschätzung der Kanzlei Hübner & Hübner müssen sich alle österreichischen Unternehmen ab 2009 auf häufigere und intensivere Betriebsprüfungen durch die Finanzbehörden einstellen. „Ausgelöst durch die Reform der Großbetriebsprüfung werden in Zukunft auch Klein- und Mittelbetriebe öfter geprüft werden können“, schätzt Wilfried Serles, CEO bei Hübner & Hübner. „Durch die Erhöhung der Umsatzgrenzen und die Organisationsreform der Betriebsprüfung können die Großbetriebe häufiger und intensiver geprüft werden, die freiwerdenden Prüfer werden für die Prüfung von Klein- und Mittelbetriebe eingesetzt. Dadurch wird sich der Zeitraum ohne Betriebsprüfung für KMUs verkürzen.“
Ab Jänner 2009 fällt ein Unternehmen erst ab € 9,7 Mio. Jahresumsatz in den Zuständigkeitsbereich der Großbetriebsprüfer und nicht wie bisher bereits ab € 4 Mio. Damit unterliegen zwar weniger Unternehmen der Großbetriebsprüfung, können aber – auch dank neuer Methoden – trotz weniger Personals öfter geprüft werden. Die so freiwerdenden Prüfer sollen künftig die Klein- und Mittelbetriebe prüfen.
Die Reform der Großbetriebsprüfung bringt an Stelle der acht bisherigen Regionalbehörden eine Bundesbehörde mit österreichweiter Prüfzuständigkeit für Großbetriebe. Die regionalen Behörden bleiben als Zweigstellen der bundesweiten Prüfstelle bestehen und werden in die Erstellung des Prüfplans für das gesamte Bundesgebiet einbezogen. Damit soll eine bundeseinheitliche Rechtsauslegung sowie eine effiziente Organisation sichergestellt werden.