
Fälle Lidl, Burger King und Deutsche Telekom zeigen: Zustimmung ist notwendig!
Nach Bekanntwerden der Fälle Deutsche Telekom, Burger King und Lidl rät die Kanzlei Hübner & Hübner allen Arbeitgebern zur Zurückhaltung beim Einsatz von Kontroll- und Überwachungssystemen und in jedem Fall das Einverständnis der Mitarbeiter bzw. ihrer Vertreter einzuholen. „Wenn die Kontrollmaßnahmen auf Dauer angelegt sind und keine Zustimmung vorliegt, kann das unangenehme Folgen für das Unternehmen haben“, erläutert Wilfried Serles, CEO bei Hübner&Hübner. „Angesichts des technischen Fortschritts sind die Grenzen, was die Menschenwürde berührt, fließend geworden. Ohne Zustimmung möglich sind überhaupt nur Zeitstempeln oder eine allgemeine Ausweispflicht.“
Die Frage des Einsatzes von Kontrollsystemen ist in den vergangenen Tagen durch die Deutsche Telekom in die Schlagzeilen gekommen, die ihre Manager bespitzelt haben soll. Auch der deutsche Diskonter Lidl sorgte für Aufregung, als er mehr als 500 Filialen im ganzen Bundesgebiet überwachen ließ. Videokameras filmten die Mitarbeiter und drangen damit auch in ihre Privatsphäre ein. Neben Videoüberwachung sind zunehmend auch jedes Computersystem oder jede Telefonanlage als Kontrollsystem geeignet.
In Österreich ist die Kontrolle durch den Arbeitgeber grundsätzlich zulässig. Doch sind Kontrolle und Schutz des Firmeneigentums und die Persönlichkeitsrechte jedes einzelnen Arbeitnehmers gegeneinander abzuwägen. Der Arbeitgeber muss das schonendste, gerade noch zielführende Kontrollmittel wählen. So ist die Kameraüberwachung der Beladezonen von LKWs erlaubt, weil die Mitarbeiter nur während eines Teils ihrer Gesamtarbeitszeit gefilmt werden. Die Überwachung von Toiletteanlagen hingegen ist unzulässig, weil sie die Menschenwürde verletzt.
Hübner & Hübner rät deshalb Unternehmern, Betriebs- und Einzelvereinbarungen schriftlich und befristet abzuschließen, Vereinbarungen auf unbestimmte Dauer sind jederzeit und fristlos kündbar.