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07.01.2008 | Presse / News

Neue Dienstnehmer ab 2008 sofort zur Gänze anmelden!

Die Kanzlei Hübner & Hübner rät allen Unternehmern, ihre neuen Dienstnehmer ab 2008 vor Arbeitsantritt komplett anzumelden und nicht die ebenso mögliche schrittweise Methode zu wählen. „Die Komplettmeldung hat den Vorteil, dass die Anmeldung mit einem einzigen Arbeitsgang erledigt ist“, erklärt Wilfried Serles, CEO bei Hübner&Hübner. „Generell sehen wir aber in der Anmeldung vor Arbeitsantritt eine zusätzliche organisatorische Hürde für Unternehmer. Diese sollte so zeit- und kostenökonomisch wie möglich genommen werden, deshalb raten wir zur Komplettanmeldung.“

Derzeit hat ein Unternehmer 7 Tage Zeit, einen Dienstnehmer – ob voll- oder teilversichert, frei oder geringfügig beschäftigt – bei der Krankenkasse anzumelden. Ab 2008 müssen die Unternehmer ihre Mitarbeiter bereits vor Arbeitsantritt anmelden. Bereits ab dem ersten Meldeverstoß drohen Geldstrafen von mehr als € 3.000

Für die Anmeldung stehen den Unternehmern in Zukunft prinzipiell zwei Möglichkeiten offen:


  1. Sie melden den neuen Dienstnehmer bereits vor Dienstantritt mit sämtlichen Daten an (Komplettmeldung), oder
  2. Sie melden ihn in zwei Schritten an: dazu müssen sie vor Arbeitsantritt des Dienstnehmers eine sogenannte Aviso-Meldung mit den Mindestangaben (Dienstgeberkontonummer, Name des Versicherten, Versicherungsnummer bzw. Geburtsdatum, Ort und Tag der Beschäftigungsaufnahme) abgeben und innerhalb von sieben Tagen ab Beginn der Beschäftigung die Vollmeldung mit allen anderen Daten.


Rückfragehinweis:

Dr. Astrid Schwödt
Pressesprecherin
t. +43 1 81175-166
e. astrid.schwoedt@huebner.at