Konzerne müssen bei Transfer steuerliche Konsequenzen bedenken!
Die Kanzlei Hübner & Hübner rät allen ausländischen Konzernen, die ihre Osteuropa-Zentrale von Österreich wegverlegen wollen, die steuerlichen Konsequenzen zu bedenken. „Das Finanzministerium hat soeben klargestellt, dass eine österreichische Gesellschaft, die für ihren Mutterkonzern den Osteuropamarkt aufbaut, einen immateriellen Wert schafft“, erläutert Wilfried Serles, CEO bei Hübner & Hübner. „Diese Osteuropa-Zentrale kann deshalb nicht einfach ohne steuerliche Konsequenzen in ein anderes Land verlegt werden, der Transfer ist vielmehr entsprechend dem Wert zu versteuern.“
Viele internationale Unternehmen erschließen den zentral-, ost- und südosteuropäischen Markt durch eigene Osteuropazentralen in Österreich. Bei diesen Tochtergesellschaften entsteht im Laufe der Zeit, insbesondere durch das Eingehen und das Management der einschlägigen Projektrisiken, Kompetenz in der Form des immateriellen Wirtschaftsguts „Osteuropamarkt“, das als solches steuerlich nicht aktivierungsfähig ist. Bei der Verlegung einer solchen Osteuropazentrale eines Konzerns in ein anderes Land der Gruppe stellt sich allerdings die Frage über den Wert dieses Know-Hows insbesondere für die steuerliche Behandlung.
Laut einer Expressauskunft des Finanzministeriums ist mit der üblichen Kostenabgeltung im Konzern (10%-iger Gewinnaufschlag) kein automatischer Erwerb der Osteuropakompetenz durch die Konzernspitze verbunden, weil der Ertragswert des Osteuropamarktes ein Vielfaches dieses vergüteten Dienstleistungsaufwands ausmacht.