
Serles: „Zur Sicherheit Steuerguthaben rechtzeitig vor Feiertagen auszahlen lassen“
Die Kanzlei Hübner & Hübner kritisiert die von der Finanz praktizierte Rückzahlungssperre für Steuerguthaben am Jahresende und fordert ihre Abschaffung. „EDV-Umstellungsarbeiten bei den Finanzämtern dürfen kein Grund sein, dass die Auszahlung von Steuer-Guthaben – wie zum vergangenen Jahreswechsel – bis zu neun Banktagen gebraucht haben“, kritisiert Wilfried Serles, CEO bei Hübner & Hübner. „Das kann gerade zum wichtigen Liquiditätsstichtag Jahresultimo böse Folgen für jene haben, die ihr Steuer-Guthaben nicht rechtzeitig ausbezahlt bekommen.“
Ende Jänner ist die Sperre im Kontaktkomitee der Kammer der Wirtschaftstreuhänder mit dem Finanzministerium zur Sprache gekommen. Dabei musste die Finanz zugeben, dass es jedes Jahr eine Rückzahlungssperre für Steuerguthaben gibt und nannte EDV-Umstellungsarbeiten als Grund.
Womit sich eine Reihe weiterer Fragen stellt: Warum gibt es diese Sperre wirklich? Wie ist es rechtlich zu vereinbaren, dass Steuerpflichtige einerseits auf ihr Geld von der Finanz ohne Zinsen warten müssen und andererseits entstehende Bankzinsen steuerlich nicht absetzen können? Warum informiert die Finanz Wirtschaftstreuhänder und Steuerpflichtige nicht von sich aus über derartige Rückzahlungssperren?
Hübner & Hübner rät, sich Steuerguthaben auf jeden Fall bereits vor dem 15. Dezember auszahlen zu lassen. Denn erst im Dezember wird es sich zeigen, ob die Finanzämter ihrem aktuellen Werbeslogan „Schenken Sie uns nichts!“ gerecht werden oder ihre momentane Praxis weiterverfolgen.