
Die Kanzlei Hübner & Hübner rät mit Schenkungen bis August zuzuwarten, weil es dann in Österreich keine Schenkungs- und Erbschaftssteuer mehr gibt. „Endlich kann dann Erspartes oder eine Wohnung ohne Schenkungssteuerbelastung weitergegeben werden“, unterstreicht Wilfried Serles, CEO bei Hübner & Hübner, und lobt die Politik. „Wir begrüßen, dass die Bundesregierung nach der Entscheidung des VfGH im Vorjahr nicht weiter auf der Schenkungs- und Erbschaftssteuer beharrt hat. Für die neu geschaffene Meldepflicht bei Schenkungen ab einer bestimmten Wertgrenze muss man Verständnis haben. Als Schenkungen getarnte Übertragungen sollen so verhindert werden.“
Österreich liegt mit der Aufhebung der Schenkungs- und Erbschaftssteuer im guten EU-Mittelfeld. Insgesamt gibt es in 16 EU-Mitgliedsstaaten diese Steuern nicht oder nicht mehr, darunter Schweden, Polen und Großbritannien.
Mit Ausnahme von Grundstücken sind in Österreich alle Schenkungen – also die Weitergabe von Wertpapieren, Bargeld, Unternehmensanteile oder Sachvermögen – ab kommendem August steuerfrei. Bei Grundstücken fällt bei der Übergabe weiterhin Grunderwerbsteuer an.
Zur Verhinderung von Missbrauch werden allerdings Wertgrenzen eingeführt, ab denen eine Schenkung gemeldet werden muss. Nach dem Schenkungsmeldegesetz, das derzeit in Begutachtung ist, muss in folgenden Fällen von Schenkung eine Meldung an die Finanzbehörden erfolgen:
- innerhalb der Familie ab einer Höhe von 75.000 Euro pro Jahr. Bei mehreren Schenkungen innerhalb eines Jahres gilt dieselbe Grenze.
- zwischen Nichtangehörigen ab einer Wertgrenze von 15.000 Euro. Dafür gilt ein Zeitraum von fünf Jahren.
Mit dem Schenkungsmeldegesetz reagiert die Bundesregierung auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes vom Frühjahr 2007. Damals haben die Höchstrichter die Schenkungs- und Erbschaftssteuer als verfassungswidrig angesehen und der Bundesregierung bis Ende Juli 2008 Zeit gegeben, die bestehende Gesetzeslage zu korrigieren.