
Serles: „Zumindest 30 Prozent wären wünschenswert“
Wien - Zum Schulbeginn fordert die Kanzlei Hübner & Hübner die steuerliche Absetzbarkeit von Schulgeld auch in Österreich. „Unser Land sollte mit Deutschland gleichziehen, dort können 30 Prozent der Ausgaben für eine private Schule steuerlich abgesetzt werden!“, appelliert Wilfried Serles, CEO bei Hübner & Hübner. „Einzige Voraussetzung für die Absetzbarkeit von Schulgeld ist in Deutschland das Öffentlichkeitsrecht einer Schule, was in Wien dem Theresianum oder dem Schottengymnasium entspricht.“
In Österreich gibt es steuerliche Vorteile nur bei Aufwendungen für die berufsspezifische Schulausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes. Diese gelten dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes (80 km) keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. In diesem Fall werden 110 Euro monatlich als Freibetrag steuerlich berücksichtigt. Kosten für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung, sowie Schulmaterial und Musikunterricht sind weder in Deutschland noch in Österreich abzugsfähig.
In Österreich besucht fast jeder zehnte Schüler eine Privatschule. Nach Angaben der Statistik Austria waren es im zuletzt ausgewerteten Schuljahr 2006/07 genau 8,9 % der 1,2 Millionen Schüler. Nach Schultypen gibt es den höchsten Anteil von Privatschülern an den berufsbildenden mittleren Schulen (22,4 %); nach Schulerhaltern liegt die römisch-katholische Kirche an der Spitze (ca. 70 % aller Privatschüler).