
Im Kampf um die Publikumsgunst locken immer mehr Fernsehshows mit großen Geldgewinnen, was nach Angaben der Kanzlei Hübner & Hübner beim Fiskus zu einem Überdenken bei der Versteuerung dieser Gewinne führen könnte. „Erst kürzlich musste in Deutschland die Gewinnerin einer Dating-Show von ihrem 250.000 Euro-Gewinn Einkommenssteuer bezahlen“, berichtet Wilfried Serles, CEO bei Hübner & Hübner. „Der deutsche Fiskus qualifizierte die Fähigkeiten der Dame als schauspielerische Leistung, die auch als solche zu versteuern war. Bei unseren Nachbarn gehen Steuerexperten jetzt davon aus, dass bald auch Gewinner von Wissensshows ihr Preisgeld versteuern müssen.“
In Österreich ist die Situation - zumindest nach den derzeit geltenden Richtlinien der Finanzverwaltung - bei Fernseh-Shows eindeutig: Preisgelder, die durch Allgemeinwissen erzielt wurden, gelten nicht als Einkünfte. Aber auch Gewinner von Lotterie- oder Glücksspielen müssen keine Angst vor Steuerforderungen haben.
Fernseh-Spiele wie Moneymaker sind - ebenso wie etwa die Brieflosshow, Bingo oder ‚6 aus 45‘ - Glücksspiele der Österreichischen Lotterien, die vom ORF nur medial unterstützt werden. Von den Lotterien werden Gewinne brutto für netto ausbezahlt, d. h. jeder Gewinner bekommt die volle Gewinnsumme ausbezahlt. Steuern, die nach dem Glücksspielgesetz anfallen, werden von den Lotterien direkt und ohne Abzug von der Gewinnsumme abgeführt.