
Wichtiges Signal für den Wirtschaftsstandort Österreich!
Die Kanzlei Hübner&Hübner begrüßt die zusätzlichen Möglichkeiten zu Wochenendarbeit während der kommenden Fußball-Europameisterschaft. „Ein wichtiges Signal für den Wirtschaftsstandort Österreich, das von internationaler Offenheit zeigt!“ freut sich Wilfried Serles, CEO bei Hübner&Hübner. „Touristen müssen so nicht vor geschlossenen Geschäften und Verkaufsständen in den Fanmeilen stehen! Eine tolle Chance für die Wirtschaft!“
Prinzipiell ist die Wochenendarbeit – wie auch die Feiertagsarbeit – im Arbeitsruhegesetz geregelt, als Wochenendruhe ist eine ununterbrochene Ruhezeit von 36 Stunden, beginnend Samstag 13 Uhr, zu verstehen. Für die EURO 2008 hat das Wirtschaftsministerium vor wenigen Tagen eine Verordnung erlassen, mit der die Arbeit an Wochenenden zusätzlich in Branchen zugelassen wird, die in einem engen Zusammenhang mit der EM stehen und für einen reibungslosen Ablauf sorgen sollen.
Die zusätzlichen Ausnahmen während der EURO 2008 gelten für folgende Tätigkeiten:
- Bauarbeiten (die im öffentlichen Interesse und notwendig sind)
- Güterbeförderung (Zulieferung von Lebensmitteln zu den Veranstaltungsorten)
- Denkmalreinigung in den Spielstädten
- Befüllen von Bankomaten und Geldwechselautomaten in den Zentren der Spielstädte
- Wäschereien für den Gesundheitsdienst (sofern in Krankenanstalten in den Spielstädten Bedarf besteht).