Vereine dürfen nur in eingeschränktem Maß Betriebe führen. Besonders
gefährlich wird es, wenn diese Betriebe Gewinne erzielen. Nicht nur,
dass diese versteuert werden müssen – der Verein kann auch seine
Gemeinnützigkeit verlieren.
Lösung: Der Verein gliedert die gewinnbringenden Aktivitäten in eine GmbH aus.
Vorteile:
- Der Verein bleibt gemeinnützig.
- Er nimmt weiter Einfluss auf die Geschäftsführung der GmbH.
- Er hat Weisungsrechte gegenüber den Geschäftsführern.
- Gewinnausschüttungen an den Verein sind steuerfrei.
Davon ist zu unterscheiden, dass eine GmbH auch selbst gemeinnützig sein kann.
Beispiele: Theater-GmbH, Krankenanstalten-GmbH.
Neben der Steuerbefreiung bietet die Ausgliederung folgende Vorteile:
- klare Antworten auf Haftung, Gläubigerschutz, Kapitalaufbringung
- ideal für gemeinnützige Tätigkeiten mit hohem Kapitaleinsatz
- keine Mindestkörperschaftsteuer
Um dies zu erreichen muss der Gesellschaftsvertrag den gemeinnützigen
Zweck beinhalten. Weiters müssen der Ausschluss des Gewinnstrebens und
das Verbot der Gewinnausschüttung ersichtlich sein. Die Bindung des
Gesellschaftsvermögens ausschließlich für den gemeinnützigen Zweck und
das Verbot von offenen oder verdeckten Gewinnausschüttungen runden das
Bild der gemeinnützigen GmbH ab.