Vereinsform

Der Verein und die Gesellschaft mbH (GmbH) ...


 
Vereine dürfen nur in eingeschränktem Maß Betriebe führen. Besonders gefährlich wird es, wenn diese Betriebe Gewinne erzielen. Nicht nur, dass diese versteuert werden müssen – der Verein kann auch seine Gemeinnützigkeit verlieren.

Lösung: Der Verein gliedert die gewinnbringenden Aktivitäten in eine GmbH aus.

Vorteile:


  • Der Verein bleibt gemeinnützig.
  • Er nimmt weiter Einfluss auf die Geschäftsführung der GmbH.
  • Er hat Weisungsrechte gegenüber den Geschäftsführern.
  • Gewinnausschüttungen an den Verein sind steuerfrei.
Davon ist zu unterscheiden, dass eine GmbH auch selbst gemeinnützig sein kann.

Beispiele: Theater-GmbH, Krankenanstalten-GmbH.

Neben der Steuerbefreiung bietet die Ausgliederung folgende Vorteile:
  • klare Antworten auf Haftung, Gläubigerschutz, Kapitalaufbringung
  • ideal für gemeinnützige Tätigkeiten mit hohem Kapitaleinsatz
  • keine Mindestkörperschaftsteuer
Um dies zu erreichen muss der Gesellschaftsvertrag den gemeinnützigen Zweck beinhalten. Weiters müssen der Ausschluss des Gewinnstrebens und das Verbot der Gewinnausschüttung ersichtlich sein. Die Bindung des Gesellschaftsvermögens ausschließlich für den gemeinnützigen Zweck und das Verbot von offenen oder verdeckten Gewinnausschüttungen runden das Bild der gemeinnützigen GmbH ab.
 

 
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