Vereinsgründung

Wie ich einen Verein gründe ...


 
Ein Verein muss mindestens aus zwei Personen bestehen. Bevor der Verein Aktivitäten entwickeln darf, ist die beabsichtigte Bildung von den Gründern oder von schon bestellten Vertretern der Bundespolizei/Bezirksverwaltungsbehörde (in Wien der Bundespolizeidirektion Wien) schriftlich unter Vorlage der Statuten anzuzeigen.

Wird eine Errichtungsanzeige z.B. bei der Bundespolizeidirektion St. Pölten angezeigt, muss der Sitz des Vereins in St. Pölten sein. Daneben müssen die beabsichtigten Statuten in einfacher Ausfertigung beigelegt werden. Der Verein darf nicht auf Gewinn ausgerichtet sein.

Kosten

Die Errichtungsanzeige ist gebührenpflichtig (nach dem Gebührengesetz). Sie ist als "Eingabe" mit € 13,- zu vergebühren. Das anzuschließende Exemplar der Statuten ist als "Beilage" zu vergebühren. Das bedeutet, dass pro Bogen € 3,60 zu entrichten sind.

Ein Bogen sind zwei Blatt oder vier Seiten im Format DIN A4, und zwar grundsätzlich unabhängig davon, ob sie beschrieben oder leer sind. Diese Beilagengebühr ist für bis zu sechs Bögen zu entrichten (also höchstens € 21,80), für längere Statuten fallen dann keine weiteren Gebühren mehr an.

Spricht die Vereinsbehörde über ausdrücklichen Antrag vor Fristablauf eine bescheidmäßige Einladung zur Aufnahme der Vereinstätigkeit aus, ist dafür eine Verwaltungsabgabe von € 6,50 zu entrichten (nach der Bundesverwaltungsabgabenverordnung).

Ein Antrag auf Verlängerung der Bestellungsfrist ist wie die Errichtungsanzeige mit € 13,- zu vergebühren. Die bescheidmäßige Bewilligung kostet € 6,50 Verwaltungsabgaben.

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