Das
Vereinsregister ist insofern ein „öffentliches“ Register im engeren Sinn, als die jeweils aktuellen Registerdaten zu einem Verein (mit Ausnahme von Geburtsdaten, Geburtsorten und persönlichen Zustellanschriften) für jeden ohne weiteres einsehbar sind (1. Auskunftsebene). Es kann allerdings auf Antrag eines Vereins eine zeitlich limitierte Auskunftssperre verfügt werden. Dann ist grundsätzlich eine genormte negative Auskunft zu erteilen, ausnahmsweise aber eine positive Auskunft bei Nachweis einer rechtlichen Verpflichtung des Vereins und nach dessen Anhörung.
Geburtsdaten, Geburtsorte und persönlichen Zustellanschriften sowie historische Daten (die früher einmal aktuell waren) werden Dritten nur bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen bekannt gegeben: Ausdrückliches Verlangen und Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses, bei Privaten außerdem Nachweis der Identität (2. Auskunftsebene).
Als zentrale Informationsstelle steht Ihnen das Büro für Vereins-, Versammlungs- und Medienrechtsangelegenheiten der Bundespolizeidirektion Wien in A-1010 Wien, Schottenring 7-9, Tel. 313 10-0, zur Verfügung. (Parteienverkehr: Montag - Freitag 08.00-13.00 Uhr)
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