Fristen Kurzarbeit bei Verlängerung & Neuanträgen

Eine Verlängerung der Kurzarbeit muss spätestens 4 Tage nach Ende der aktuellen Kurzarbeit erfolgen. Hat die Kurzarbeit bei Ihnen am 1. März begonnen, haben sie somit bis 4. Juni Zeit eine Verlängerung zu beantragen. Neue Kurzarbeitsbegehren müssen ab 1. Juni grundsätzlich immer vor Beginn des betreffenden Kurzarbeitszeitraums eingereicht werden.

Sie haben Fragen dazu oder zu ähnlichen Themen? Wir sind gerne für Sie da!  welcome@huebner.at 

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