Kurzarbeit – Phase 4 und Phase 5 im Vergleich

Für Phase 5 der Corona-Kurzarbeit ab 1.7.2021 sind neue Sozialpartnervereinbarungen abzuschließen. Für besonders betroffene Unternehmen bleiben Mindestarbeitszeit und Beihilfe bis 31.12.2021 gleich, für andere Unternehmen ändern sie sich.

Finden Sie hier die Verlängerung der Corona-Kurzarbeit im Überblick.

Sie haben Fragen dazu oder zu ähnlichen Themen? Wir sind gerne für Sie da!  welcome@huebner.at 

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