Kurzarbeitsbonus

Mit dem Kurzarbeitsbonus sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterstützt werden. An Betriebe, die seit November 2020 durchgehend geschlossen sind, soll ein Kurzarbeitsbonus in der Höhe von 825 Euro als Einmalzahlung fließen. Dieser Bonus soll etwa als Zuschuss für während der Kurzarbeit angehäufte Urlaubsansprüche dienen. Für Arbeitnehmer in diesen Betrieben – vorrangig in trinkgeldintensiven Branchen – ist eine Einmalzahlung von 175 Euro netto als Trinkgeldausgleich vorgesehen.

WKO-Details zum Kurzarbeitsbonus

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