ÖGK – Aufruf zur Begleichung von Beitragsrückständen

Die Sonderregelungen zur Begleichung von Beitragszahlungen, die aufgrund der Pandemie gestundet wurden sind mit 30. Juni ausgelaufen. Die First für Sonderratenvereinbarungen ist am 15. Juli verstrichen. Unternehmen mit Beitragsrückständen, die davon keinen Gebrauch gemacht haben werden seit Ende Juli von der ÖGK mit einem Mahnschreiben kontaktiert und informiert, dass offene Beträge nun wieder „im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen eingemahnt und exekutiv betrieben werden“.

Wir empfehlen in diesem Fall unbedingt Kontakt mit der ÖGK aufzunehmen und gegebenenfalls noch individuell Ratenzahlungen zu vereinbaren.

ÖGK zum Thema

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