Der Betriebsrat kann von den Mitarbeitern eines Betriebes gewählt werden, wenn es 5 betriebsfremde Dienstnehmer gibt. Welche Aufgaben, Rechte und Pflichten er hat, lesen Sie hier:
Der Betriebsrat kann von den Mitarbeitern eines Betriebes gewählt werden, wenn es 5 betriebsfremde Dienstnehmer gibt. Seine Funktionsperiode beträgt 5 Jahre.
Hauptaufgaben:
- Betriebsvereinbarungen über im Gesetz definierte Bereiche abschließen z.B.
- Gleitzeit
 - allgemeine Regeln zum Urlaub
 - Einführung von bestimmten Kontrollsystemen im Unternehmen
 
 - Kontrollrechte hinsichtlich der Einhaltung des Kollektivvertrages und Gesetzen zB:
- Entlohnung gemäß Kollektivvertrag
 - Gleichbehandlung
 - Arbeitnehmerschutzbestimmungen (z.B. Arbeitszeit, Schutzkleidung,..)
 
 - Einsichtsrechte in alle Lohn – und Gehaltsunterlagen
 - Echtes Mitbestimmungsrecht bei verschlechternden Versetzungen (über 13 Wochen)
 - Informationsrechte hinsichtlich
- Beginn des Dienstverhältnisses im Nachhinein
 - Info über Einstufung, Verwendung, Probezeit, Befristung, Ende des Dienstverhältnisses
 
 - Information und Einspruchsrecht
- 1 Woche vor Ausspruch einer Kündigung
 - Nachträgliche Info über Entlassung
 - Möglichkeit die Kündigung bei Gericht anzufechten, wobei diese Möglichkeit auch jedem einzelnen Mitarbeiter zusteht
 - Informationsrechte über laufende Angelegenheiten der Betriebsführung wirtschaftliche Angelegenheiten (z.B. Kennzahlen, Auftragslage,..)
 
 
Pflichten:
- Absolutes Stillschweigen über alle persönlichen und betrieblichen Details
 - Vertretung aller Mitarbeiter
 - Er soll als Bindeglied zwischen Geschäftsleitung und Belegschaft agieren
 - Massive Ungleichbehandlungen aufzeigen
 
Wo hat der Betriebsrat keine Einflussmöglichkeit:
- Individuelle Verträge
 - Individuellen Gehaltserhöhungen – Vereinbarungen bei Zielvereinbarungsgesprächen
 - auf wirtschaftliche Entscheidungen der Geschäftsleitung
 
Der Text gibt nur beispielhafte Aufgaben wieder und soll ausschließlich als Überblick dienen. Bei Fragen können Sie sich gern an uns wenden.