Mitarbeiterprämie, Korridorpension, Pendlereuro, E-Card-Gebühr und noch einiges mehr wird neu geregelt.
Das Budgetbegleitgesetz 2025 bringt auch für den Bereich Mitarbeiter und Payroll einige Änderungen. Die Highlights daraus haben wir für Sie zusammengefasst:
- Steuerfreie Mitarbeiterprämie für 2025 bis zu 1.000 Euro pro Arbeitnehmer:in möglich (§ 124b Z. 478 EStG). Details dazu in unserem Newsletter vom 1. Juli 2025.
- Verdreifachung des Pendlereuros von 2 Euro auf 6 Euro jährlich (pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke Wohnung-Arbeitsstätte).
- Erhöhung der E-Card-Gebühr von 14,65 Euro auf 25 Euro, erstmals anwendbar für November 2025. Ab November 2026 muss außerdem auch Pensionist:innen bzw. den im folgenden Quartal in Pension gehenden Personen eine E-Card-Gebühr abgezogen werden.
- Erweiterte Datenangabe bei der SV-Anmeldung: Ab 1. Jänner 2026 muss die Anmeldung zur Sozialversicherung auch Angaben über das „Ausmaß der vereinbarten Arbeitszeit“ umfassen. Arbeitszeitänderungen während eines Dienstverhältnisses müssen hingegen nicht gemeldet werden.
- Schrittweise Anhebung des Korridorpension-Mindestalters von 62 auf 63 Jahre. Außerdem erfolgt eine stufenweise Erhöhung der für die Korridorpension erforderlichen Anzahl an Versicherungsjahren von 40 auf 42.
- Die Geringfügigkeitsgrenze wird für 2026 eingefroren (Aussetzung der Valorisierung, siehe § 810 Abs. 3 ASVG).
- Einschränkung der Zuverdienstmöglichkeit während Arbeitslosigkeit ab 2026: Die Möglichkeit einer geringfügigen Beschäftigung neben dem Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe wird ab 1. Jänner 2026 massiv eingeschränkt. Ausnahmen gibt es u.a. für Langzeitarbeitslose und bereits mindestens 26 Wochen vor der Arbeitslosigkeit ausgeübte Geringfügigkeit.