Der Investitionsfreibetrag (IFB) wurde als wirtschaftsfördernde Maßnahme schon 2023 wieder eingeführt. Ab November 2025 wird er nun deutlich erhöht, um Konjunktur und Investitionen weiter anzukurbeln. Begünstigt sind wie bisher Kosten für Anschaffung oder Herstellung in der Höhe von bis zu 1 Mio Euro. Jedoch können 20% (bisher 10%) als zusätzliche Betriebsausgaben angesetzt werden. Bei klimafreundlichen Investitionen sind es 22% (bisher 15%).
Individuell kann der erhöhte IFB ab sofort neue Möglichkeiten bei der Planung von Investitionen und Steuern bringen. Wir beraten Sie dazu gerne zeitnah!