Die Bundesregierung hat eine Senkung der Umsatzsteuer auf Lebensmittel angekündigt. Ab 1. Juli 2026 wird die Umsatzsteuer auf zentrale Produkte des täglichen Bedarfs reduziert.
Die Umsatzsteuer auf ausgewählte Lebensmittel in Österreich beträgt derzeit 10%. Mit der geplanten Maßnahme wird dieser Satz ab 1.Juli auf 4,9% gesenkt.
Im Ministerrat hat die Bundesregierung die Liste der Lebensmittel vorgestellt, auf welche die Steuersenkung anwendbar sein wird. Darunter fallen etwa Milch, Milcherzeugnisse und Eier, Gemüse, Obst, Getreide, Müllereierzeugnisse und Backwaren, sowie Speisesalz. Die einzelnen Produkte werden mithilfe der individuellen Kombinierten Nomenklatur (systematisches Warenverzeichnis der EU) festgelegt. Fleisch und Wurstwaren stehen nicht auf der Liste. Damit die Maßnahme der Regierung wirkt und die Steuersenkung in Form von niedrigeren Preisen bei den Konsumenten ankommt, muss der Lebensmittelhandel die reduzierte Umsatzsteuer jedoch erst auch an diese weitergeben.
Herausforderung für Unternehmer
Für Konsumenten kann die Umsatzsteuersenkung auf Lebensmittel des täglichen Bedarfs eine Entlastung darstellen. Gleichzeitig stellt die Maßnahme aber ganz gewiss eine Herausforderung für Unternehmen dar. So muss einerseits der neue Steuersatz spätestens zum 1.7.2026 in der Registrierkasse implementiert sein. Weiters sind das Warenwirtschaftssystem und die Buchhaltung anzupassen. Auswirkungen können die Änderungen auch auf die Kalkulation und auf die Preisauszeichnung haben. Planen und koordinieren Sie daher unbedingt frühzeitig die notwendigen Umstellungen.
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