Wer heuer weniger Gewinn erwartet, zahlt möglicherweise zu viel Steuer voraus. Noch bis 30. September kann man das ändern.

Sozialversicherungswerte
Sozialversicherungswerte

Wer heuer weniger Gewinn erwartet, zahlt möglicherweise zu viel Einkommen- oder Körperschaftsteuer voraus. Bis Ende September lässt sich das noch korrigieren – danach ist es für heuer zu spät.

Wie die Vorauszahlungen zustande kommen

Das Finanzamt orientiert sich nicht an der aktuellen Ertragslage, sondern schreibt die Steuerschuld des letzten rechtskräftig veranlagten Jahres fort: Dieser Betrag wird pauschal um 4 % erhöht. Liegt der zugrunde liegende Bescheid bereits zwei Jahre zurück, kommen weitere 5 Prozentpunkte dazu, für jedes weitere Jahr entsprechend mehr. Bei neu gegründeten Unternehmen stützt sich die erste Vorschreibung auf die Angaben im Eröffnungsfragebogen. Fällig werden die Vorauszahlungen zu je einem Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 16. August und 15. November.

Anpassung beantragen

Da dieser Berechnung stets Vergangenheitswerte zugrunde liegen, kann die Vorschreibung von der tatsächlichen Lage abweichen. Bis 30. September lässt sich beim Finanzamt eine Anpassung für das laufende Jahr beantragen – in der Praxis meist eine Herabsetzung, bei Bedarf aber auch eine Erhöhung, wenn die Zahlungen näher an die real erwartete Steuerlast heranrücken sollen.

Grundlage für den Herabsetzungsantrag ist eine nachvollziehbare, möglichst genaue Schätzung des Jahreseinkommens (z.B. Zwischenbilanz, Umsatzvergleich). Wird der Antrag über FinanzOnline eingebracht, liegt der neue Bescheid häufig schon nach wenigen Tagen vor. Wir übernehmen die Antragstellung gerne für Sie.

Auch die SVS-Beiträge lassen sich anpassen

Selbstständige können auf demselben Weg die laufenden Beiträge zur Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) anpassen lassen – dafür bleibt sogar bis Jahresende Zeit. Damit die neue Beitragshöhe aber noch in der letzten Vorschreibung des Jahres (fällig am 30. November) berücksichtigt wird, empfiehlt sich ein Antrag noch im Herbst.

Am schnellsten geht dies über das Portal SVS Go, kann aber auch per E-Mail erfolgen oder über das Online-Formular „Anpassung der vorläufigen Beitragsgrundlage“.

Tipp

Sie sind unsicher, ob Ihre aktuellen Vorauszahlungen noch zur tatsächlichen Entwicklung passen? Wir werfen gerne rechtzeitig vor dem 30. September gemeinsam mit Ihnen einen Blick darauf und stellen bei Bedarf den Antrag für Sie.

Sie haben Fragen dazu oder zu ähnlichen Themen? Wir sind gerne für Sie da!  welcome@huebner.at 

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