Mit dem Budgetbegleitgesetz 2027–2028 (BBG) ändert sich, wie der Familienbonus Plus (FABO+) künftig zwischen den anspruchsberechtigten Elternteilen aufgeteilt werden kann. Die Neuregelung gilt erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2027 und betrifft insbesondere Familien mit älteren Kindern.
Bisherige Regelung:
Bislang konnten sich Eltern die Aufteilung frei aussuchen: Ein Elternteil konnte den vollen FABO+ (100 %) beanspruchen, oder beide teilten sich den Betrag zu gleichen Teilen (50:50).
Was sich ab 2027 ändert:
Für Kinder unter vier Jahren – sowie bei erhöhter Familienbeihilfe oder wenn ein jüngeres Geschwisterkind unter vier Jahren im Haushalt lebt – bleibt alles beim Alten: 100:0 oder 50:50 sind weiterhin möglich. Für Kinder ab dem vollendeten vierten Lebensjahr entfällt die Möglichkeit, den FABO+ zur Gänze einem Elternteil zuzuweisen. Erlaubt sind ab der Veranlagung 2027 nur mehr:
- 75 % zu 25 %, oder
- 50 % zu 50 %
Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher sind von der Neuregelung nicht betroffen und erhalten weiterhin unverändert 100 % des Bonus.
Der Familienbonus Plus selbst bleibt der Höhe nach unverändert – bis zu 2.000 Euro pro Kind und Jahr bzw. 650 Euro für volljährige Kinder mit Familienbeihilfebezug. Reformiert wird ausschließlich die Aufteilung zwischen den Berechtigten.
Hintergrund:
Ziel der neuen Regelung soll es sein, den Erwerbsanreiz für den bisher oft geringer verdienenden bzw. in Teilzeit beschäftigten Elternteil zu stärken – meist ist das die Mutter. Durch die verpflichtende Teilung des Vorteils soll sich Erwerbstätigkeit stärker lohnen.
WICHTIGE TO DOs:
Betroffene Arbeitnehmer:innen müssen ihrem Arbeitgeber für 2027 eine neue Erklärung (Formular E 30) über die gewählte Aufteilung übermitteln – die bisherige Erklärung verliert für Kinder ab vier Jahren ihre Gültigkeit. Arbeitgeber sollten entsprechende Neuerklärungen rechtzeitig einfordern, um die korrekte Berücksichtigung in der Lohnverrechnung 2027 sicherzustellen.
Für Familien lohnt sich schon jetzt ein Blick auf die persönliche Situation: Je nach Einkommensverteilung zwischen den Elternteilen kann die neue 75:25-Aufteilung steuerlich unterschiedlich vorteilhaft sein. Gerne unterstützen wir Sie dabei, die für Ihre Familie günstigste Variante zu ermitteln – sprechen Sie uns gerne an.