Budgetbegleitgesetz 2027–2028

Schon kurz nach der Budgetrede des Finanzministers kam die Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027–2028. Finden Sie für die Payroll relevante Eckpunkte in unserer Übersicht zusammengefasst.

1. Arbeitslosenversicherungsbeitrag für Geringverdiener:innen

Für Neueintritte ab dem 1.1.2027 entfällt die reduzierte ALV-Beitragsstufe bei niedrigen Einkommen. Das heißt, anstatt der bisherigen Arbeitnehmeranteile von 0 %, 1 % bzw. 2 % gilt dann der reguläre Beitragssatz von 2,95 %.

Für Dienstverhältnisse, die vor dem 1.1.2027 begonnen haben, wurde eine mehrjährige Übergangsregelung eingebaut:

ALV-Arbeitnehmeranteil 2026 2027 2028 2029 2030 2031 ab 2032
bisherige 0 %-Stufe 0 % 0,5 % 1 % 1,5 % 2 % 2,5 % 2,95 %
bisherige 1 %-Stufe 1 % 1,5 % 2 % 2,5 % 2,95 % 2,95 % 2,95 %
bisherige 2 %-Stufe 2 % 2,5 % 2,95 % 2,95 % 2,95 % 2,95 % 2,95 %

2. Arbeitslosenversicherungsbeitrag und IESG-Zuschlag bei älteren Personen

Ab dem 1.1.2027 entfällt die generelle ALV-Befreiung für Personen ab 63. Der Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung ist dann bis zur Erfüllung der Pensionsvoraussetzungen weiterabzuführen. Außerdem wird mit 1.1.2027 auch die IESG-Zuschlagsbefreiung für Personen ab 63 Jahren aufgehoben.


3. ASVG-Höchstbeitragsgrundlage

Vorgesehen sind außerordentliche zusätzliche Anhebungen der Höchstbeitragsgrundlage:

  • 2027: + € 150 monatlich (€ 5 täglich)
  • 2028: + € 50 monatlich (€ 1,67 täglich)


4. Telearbeitspauschale

Ab dem 1.1.2027 entfallen die Abgabenfreiheit und die steuerliche Abzugsfähigkeit von Telearbeitspauschalen.


5. Familienbonus Plus

Bei der Aufteilung des Familienbonus Plus zwischen den Anspruchsberechtigten gelten ab dem 1.1.2027 neue, einschränkende Regelungen:

Hat das Kind das vierte Lebensjahr vollendet und gibt es auch kein anderes haushaltszugehöriges, maximal vierjähriges Kind, kann der Familienbonus Plus in der Regel nur noch im Verhältnis 75 % zu 25 % oder 50 % zu 50 % aufgeteilt werden. Die bis dato bestehende Möglichkeit, dass eine der berechtigten Personen 100 % in Anspruch nimmt, entfällt. Mit dieser Maßnahme soll der Anreiz Menschen in Beschäftigung zu bringen, verstärkt werden.


6. Sachbezugspflicht für Firmen-E-Autos

Die Sachbezugswerteverordnung soll geändert werden. Die bereits angekündigte Abschaffung des Null-Sachbezugs für privat genutzte Firmen-Elektroautos ist in diesem Änderungsentwurf nun vorgesehen. Der monatliche Sachbezug beträgt dann:

  • 2027: 0,375 % der Anschaffungskosten (maximal € 180)
  • ab 2028: 0,625 % der Anschaffungskosten (maximal € 300)

7. Keine Anpassung von Familien-, Sozial- und Krankenversicherungsleistungen 2028

Die Anpassung von Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Familienzeitbonus, Krankengeld, Rehabilitationsgeld und Wiedereingliederungsgeld wird auch für das Jahr 2028 ausgesetzt.


8. Dienstgeberbeitrag (DB) zum FLAF

  • Der DB sinkt ab 1.1.2028 von 3,7 % auf 2,7 %.
  • Die DB-Befreiung für Personen ab 60 Jahren entfällt mit 1.1.2028.

Ihre Hübner & Hübner Payroll setzt alle in Kraft tretenden Maßnahmen selbstverständlich in der Personalverrechnung für Sie um.

Hinweis: Es handelt sich derzeit um eine Regierungsvorlage (Entwurf). Änderungen im weiteren parlamentarischen Verfahren sind möglich – wir halten Sie auf dem Laufenden.

>> Link zum Entwurf des Budgetbegleitgesetzes 2027-2028

Sie haben Fragen zu den geplanten Änderungen oder möchten wissen, was diese konkret für Ihren Betrieb bedeuten? Wir unterstützen Sie gerne bei der Einschätzung und Vorbereitung – sprechen Sie uns einfach an.

Sie haben Fragen dazu oder zu ähnlichen Themen? Wir sind gerne für Sie da!  welcome@huebner.at 

Newsletter abonnieren

Wir schreiben regelmäßig über aktuelle Neuigkeiten und wichtige Änderungen. So bleiben Sie stets auf dem Laufenden in Sachen Steuerrecht, Sozialversicherung und Arbeitsrecht. Dieser Service ist kostenlos. Registrieren Sie sich ganz einfach hier.