Corona-Krise – Schaffen Sie sich einen unmittelbaren Liquiditätsvorteil

Die wirtschaftlichen Auswirkungen durch die Corona-Krise in ihrem vollen Ausmaß sind derzeit noch gar nicht abschätzbar.

Für alle Unternehmer, die dadurch schon heute mit großem wirtschaftlichen Schaden konfrontiert sind, haben wir Schriftsätze entsprechend der aktuellen Vorgaben des Finanzministeriums und der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) vorbereitet.

Auf diese Weise können wir Nullstellungen und Herabsetzungen von Steuer- und Sozialversicherungsvorauszahlungen sowie Stundungs- und Ratenanträge rasch für Sie bei den Behörden online einbringen.

Auf diese Weise schaffen Sie sich einen unmittelbaren Liquiditätsvorteil. Eine Gutschrift auf dem Steuerkonto erfolgt umgehend. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch.

Wir sind für Sie da!

Sie haben Fragen dazu oder zu ähnlichen Themen? Wir sind gerne für Sie da!  welcome@huebner.at 

Newsletter abonnieren

Wir schreiben regelmäßig über aktuelle Neuigkeiten und wichtige Änderungen. So bleiben Sie stets auf dem Laufenden in Sachen Steuerrecht, Sozialversicherung und Arbeitsrecht. Dieser Service ist kostenlos. Registrieren Sie sich ganz einfach hier.