Der IBAN-Namensabgleich ab 9. Oktober 2025

Künftig gleichen Banken bei Überweisungen IBAN und Empfängernamen ab. Stimmt der Name nicht oder nur teilweise, bekommen Auftraggeber:innen eine Warnmeldung. Was Kund:innen und Unternehmer:innen beachten sollten.

Ab dem 9. Oktober wird der IBAN-Namensabgleich (auch Verification of Payee oder kurz VoP) im SEPA-Raum („Single Euro Payments Area“) verpflichtend eingeführt. Auch in Österreich werden Auftraggeber von Überweisungen künftig von ihrer Bank informiert, wenn der eingetragene Name und die IBAN nicht oder nur teilweise übereinstimmen.

Weniger Betrugsfälle und Fehlüberweisungen

Die Neuerung soll zum einen ungewollte Fehlüberweisungen reduzieren, zum anderen reagiert man auf zunehmende Betrugsversuche mit korrekt aussehenden Rechnungen, die manipulierte IBANs enthalten.

Was künftig bei der Durchführung einer Überweisung passiert

Vor Abschluss einer Überweisung wird die Bank künftig mitteilen, ob Name und IBAN exakt, nur teilweise oder gar nicht übereinstimmen. Bei voller Übereinstimmung läuft die Zahlung wie gewohnt durch. Bei „Nahezu-Übereinstimmung“ wird zusätzlich der korrekte Empfängernamen angezeigt. Bei einem „No Match“ können Überweisungen gestoppt werden, auch wenn die IBAN korrekt ist. Bei einer Warnung, dass IBAN und Name nicht mit dem Namen des Kontoinhabers übereinstimmen, sollte die Zahlung kritisch geprüft werden. Wenn trotz Warnung die Zahlung freigegeben wird, trägt der Auftraggeber die Verantwortung für mögliche Folgen. Die Bank haftet nur, wenn der Abgleich technisch fehlerhaft durchgeführt wurde.

Organisatorische Auswirkungen auf Unternehmen

Für Sie als Unternehmer:in bedeutet die neue Regelung, dass Stammdaten und Unternehmensbezeichnungen exakt mit den bei der Bank hinterlegten Angaben übereinstimmen müssen. Überprüfen Sie daher Ihre Datenbestände genau – insbesondere in Bezug auf Kunden-, Lieferanten- und Mitarbeiternamen. Bereits kleine Abweichungen, wie ein fehlendes „GmbH“, oder ein Tippfehler, können künftig zu Rückmeldungen, Verzögerungen oder sogar abgelehnten Zahlungen führen – bei der Überweisung von Löhnen und Gehältern besonders unangenehm!

Ebenso wichtig ist es, die eigenen Kontodaten auf ausgestellten Rechnungen zu kontrollieren: Der bei der Bank hinterlegte Kontoinhabername sollte dem Firmennamen entsprechen, wie er auch auf Rechnungen und in der Kommunikation verwendet wird. Falls es hier Diskrepanzen gibt, kann es ansonsten zu verzögerte Zahlungseingänge kommen.

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