Der optimale Antrag für Corona-Hilfen!

Für die optimale Nutzung von Förderungen aus dem Härtefallfonds sowie von Fixkostenzuschüssen aus dem Corona-Hilfsfonds ist die Wahl der richtigen Antrags- und Vergleichszeiträume aus den zur Wahl stehenden Betrachtungszeiträumen enorm wichtig.

Was bedeutet das konkret? – Für beide Förderinstrumente gilt die Darstellung des Umsatzrückgangs als Grundvoraussetzung für die Auszahlung von Geldern. Da sich die Corona-Krise auf unterschiedliche Branchen unterschiedlich stark und unterschiedlich schnell ausgewirkt hat und noch auswirkt, können die Zeiträume, für die der Umsatzrückgang im Vergleich zum Vorjahr dargestellt wird, innerhalb eines neunmonatigen Betrachtungszeitraums (16. März bis 15. Dezember 2020) individuell gewählt werden.

Es muss also der individuell passende Zeitraum gefunden werden, um sich nicht selbst zu benachteiligen. Es gilt Fragen zu beantworten wie etwa:

  • In welchen Monaten war mein Umsatzrückgang am größten?
  • Waren das zusammenhängende Monate, etwa für den Fixkostenzuschuss?
  • Beantrage ich Unterstützung aus dem Härtefallfonds für mehrere (auch nicht zusammenhängende) Monate?
  • Beantrage ich gleich oder warte ich besser noch zu?
  • Wähle ich als Vergleichszeitraum das zuletzt veranlagte Jahr? – Oder besser den Durchschnitt der letzten drei Jahre?
  • Ziehe ich die Veranlagung 2018 heran oder reiche ich besser das Jahr 2019 ein und ziehe dieses heran?

Eine technisch flexible und fachlich gut geführte Buchhaltung kann helfen diese Fragen zu beantworten. Mit Vorabberechnungen und Variantenvergleichen erhalten Sie eine höchst wertvolle Entscheidungshilfe, die letztendlich zu mehr Geld verhilft!

Gerne zeigen wir Ihnen, welche Möglichkeiten sich hier bieten.

Sie haben Fragen dazu oder zu ähnlichen Themen? Wir sind gerne für Sie da!  welcome@huebner.at 

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