Der Tesla & Die Payroll

Normalerweise würde man annehmen, dass ein Elektro-KfZ, das als Firmen-PKW ja sachbezugsbefreit ist, keine Rolle in der Lohnverrechnung spielt. Die Übergabe des Firmenwagens an den Mitarbeiter könnte also ohne Info an die Lohnverrechnung bleiben.

Das wäre jedoch falsch. – Bitte melden Sie auch Elektroautos unbedingt Ihrer Lohnverrechnung!

Am L16 – Jahreslohnzettel sind die Monate der Nutzung des Dienstgeberfahrzeugs nämlich zwingend anzugeben, egal ob dafür ein Sachbezug angesetzt wird oder nicht.

Hinter der verpflichtenden Angabe steckt, dass Mitarbeiter mit einem e-KFZ keine Pendlerpauschale in Anspruch nehmen können.

Sie haben Fragen dazu oder zu ähnlichen Themen? Wir sind gerne für Sie da!  welcome@huebner.at 

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