Die Forschungsprämie

Für Forschungsausgaben können Sie Prämien in der Höhe von 14% beantragen.

Für Forschungsausgaben aus eigenbetrieblicher Forschung kann eine Forschungsprämie von 14% beantragt werden. Solche begünstigten Forschungsausgaben bei eigenbetrieblicher Forschung sind betragsmäßig unbeschränkt. Hingegen sind Prämien für Auftragsforschungen gedeckelt und können für Ausgaben bis maximal 1 Mio. Euro pro Wirtschaftsjahr beantragt werden. Gefördert werden Aufwendungen „zur Forschung und experimentellen Entwicklung“ (also Grundlagenforschung wie auch angewandte und experimentelle Forschung im Produktions- und Dienstleistungsbereich). Die Forschung muss in einem inländischen Betrieb oder einer inländischen Betriebsstätte erfolgen.

Hinweis: Für den Prämienantrag 2023 muss ein Jahresgutachten der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) elektronisch eingeholt werden. Um schon im vor hinein mehr Sicherheit über die steuerliche Anerkennung von Forschungsaufwendungen zu haben, kann eine bescheidmäßige Bestätigung über die begünstigte Forschung für ein bestimmtes Forschungsprojekt beim Finanzamt beantragt werden. Dafür ist zuvor ein Projektgutachten von der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) erforderlich.

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