Die neuen Umsatzsteuerregelungen in der EU

Mit dem Wegfall von Lieferschwellen und dem verpflichtenden Ausweis ausländischer Umsatzsteuer auf Rechnungen kann erheblicher Mehraufwand verbunden sein – bis hin zur

  • steuerlichen Registrierung,
  • der Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung und
  • zur Beauftragung eines Steuerberater

in den jeweiligen EU-Ländern.

Ob auch Sie betroffen sind und, ob die EU-OSS Regelung mit wesentlichen Erleichterungen für Sie gilt, können Sie mittels Hübner & Hübner – Schnelltest selbst überprüfen.

Für Details oder die Anmeldung zum EU-OSS sowie erforderliche Anpassungen in der Buchhaltung kontaktieren Sie uns!

Sie haben Fragen dazu oder zu ähnlichen Themen? Wir sind gerne für Sie da!  welcome@huebner.at 

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