Die voraussichtlichen Werte für 2020

Für 2020 sehen die voraussichtlichen Werte wie folgt aus (vorbehaltlich der offiziellen Kundmachung):

Höchstbeitragsgrundlagen

  • täglich: € 179,00
  • monatlich: € 5.370,00
  • jährlich für Sonderzahlungen: € 10.740,00
  • monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: € 6.265,00

Geringfügigkeitsgrenzen

  • monatlich: € 460,66
  • Grenzwert für die Dienstgeberabgabe (DAG): € 690,99

Auflösungsabgabe

Ab 1.1.2020 entfällt die Auflösungsabgabe gänzlich.

Änderung bei IESG-Zuschlag und NSchG-Zuschlag

  • IESG-Zuschlag soll von 0,35% auf 0,2% verringert werden
  • NSchG-Beitrag soll von 3,4% auf 3,8% angehoben werden

Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen

Die Werte für 2020 sehen wie folgt aus:

monatliche Beitragsgrundlage Versichertenanteil
bis € 1.733,00 0 %
über € 1.733,00 bis € 1.891,00 1 %
über € 1.891,00 bis € 2.049,00 2 %
über € 2.049,00 3 %

 

Bei Lehrlingen, deren Lehrverhältnis ab 1.1.2016 begonnen hat, sehen die Grenzbeträge wie folgt aus:

monatliche Beitragsgrundlage Lehrlingsanteil
bis € 1.733,00 0 %
über € 1.733,00 bis € 1.891,00 1 %
über € 1.891,00 1,20 %

 

Sobald die Werte offiziell verkündet werden und somit fixiert sind, werden wir Sie informieren.

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