Einigung bei Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge im Handel

Nach vier Verhandlungsrunden konnten sich Arbeitgeber und Gewerkschaft gemeinsam auf die Neuerungen im Kollektivvertrag für 2020 festlegen. Dabei wurden folgende Änderungen beschlossen:

Gehälter

Im Durchschnitt steigen die Gehälter um 2,35%, wobei die unteren drei Gehaltsgruppen um 2,5%, die restlichen um 2,2% angehoben werden. Das Mindestgehalt nach der Gehaltstabelle neu – der Umstieg auf diese Gehaltstabelle muss im übrigen bis Ende 2021 Ende für alle Handelsunternehmen vollzogen werden – beträgt € 1.714,- brutto.

Lehrlingsentschädigungen

Hier wurden die im Vorjahr beschlossenen Erhöhungen bestätigt:

  • 1. Lehrjahr: Steigerung um € 50,- auf € 700,-
  • 2. Lehrjahr: Steigerung um € 80,- auf € 900,- und
  • 3. Lehrjahr: Steigerung um € 50,- auf € 1.150,-

Das ist im Durchschnitt ein Plus von 7,7%.

Zusätzliche freie Tage

Die Sozialpartner einigten sich darauf ab 2020 zwei zusätzliche Freizeittage in den Kollektivvertrag aufzunehmen. Als besondere Anerkennung für langjährige Betriebszugehörigkeit erhalten die Beschäftigen im Handel anlässlich ihres 10- und 15-jährigen Betriebsjubiläums ab 2020 einen freien Tag.

Jubiläumsgeld

Wie in der Industrie wird hier nun auch die Möglichkeit eingeräumt zukünftig das Jubiläumsgeld in Freizeit zu konsumieren.

Der neue Kollektivvertrag tritt mit 01. Jänner 2020 in Kraft.

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