Energiekostenpauschale

Bisher waren Unternehmen, die die Zuschussgrenze von EUR 2.000 nicht erreichen, vom Energiekostenzuschuss ausgeschlossen. Nun sind die Details zum Pauschalförderungsmodell bekannt geworden, das Kleinst- und Kleinunternehmen bei hohen Energiekosten unterstützen soll.

Das Modell sieht eine Pauschalförderung in der Höhe zwischen EUR 110 und EUR 2.475 vor und wird abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet. Die Energiekostenpauschale kann rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden.

Gefördert werden Klein- und Kleinstunternehmen mit einem Mindestjahresumsatz von EUR 10.000 und einem Höchstjahresumsatz von EUR 400.000.

Seit dieser Woche ist eine eigene Informationsseite zur Energiekostenpauschale für Unternehmen unter www.energiekostenpauschale.at online. Dort sind alle Informationen zum Energiekostenpauschale kompakt zusammengefasst.

Außerdem können Sie mit dem Selbst-Check selbst prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Einreichung zur Energiekostenpauschale erfüllen. Ergänzend gibt es online die FAQs.

Hinweis: Die Förderung muss direkt von Ihnen als Unternehmer beantragt werden. Als Steuerberater*in können wir in dem Fall das Ansuchen leider nicht stellvertretend für Sie einreichen.

Dennoch stehen wir Ihnen natürlich für alle Fragen dazu unverändert zur Verfügung. Sie erreichen unsere Spezialisten, Angelika Hierman per Mail der telefonisch unter 81175-67!

Sie haben Fragen dazu oder zu ähnlichen Themen? Wir sind gerne für Sie da!  welcome@huebner.at 

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