Energiekostenzuschuss: Nachfrist für die Voranmeldung von 16. bis 20.01.2023

Wer den Energiekostenzuschuss 1 für Mehrkosten im Zeitraum Februar bis September 2022 in Anspruch nehmen möchte, hatte ursprünglich bis 28. November 2022 die Möglichkeit sich dazu voranzumelden.

Für alle, die diese Frist versäumt haben, gibt es jetzt eine Nachfrist für die Voranmeldung von 16. bis 20. Jänner 2023.

Die Voranmeldung ist ohne großen Aufwand auf der Homepage des aws Fördermanager möglich. Dies ohne Registrierung! Eine Registrierung ist allerdings später bei Antragstellung erforderlich.

Bitte bedenken Sie, dass die Voranmeldung zwingend erforderlich ist für die spätere Antragstellung. Wir empfehlen daher eine Voranmeldung auch, sofern Sie sich nicht ganz sicher sind, ob Sie die Kriterien erfüllen. Eine Voranmeldung bedeutet nicht, dass später auch tatsächlich ein Antrag gestellt werden muss. Wenn Sie aber nicht vorangemeldet sind, können Sie auf jeden Fall keinen Antrag stellen!

Direkt zur Voranmeldung (Nachfrist 16. – 20. Jänner 2023)

Unsere Mitarbeiterin Angelika Hierman unterstützt Sie gerne per Mail oder telefonisch unter 81175-67!

Ausblick:

Erreichen Sie die Zuschussgrenze von Euro 2.000 nicht, müssen Sie keine Voranmeldung vornehmen. In dem Fall soll ein Pauschalförderungsmodell vorgestellt werden, das derzeit nach wie vor in Ausarbeitung ist.

Ebenfalls noch in Ausarbeitung sind die Verlängerung des Energiekostenzuschuss 1 für das vierte Quartal 2022 sowie der Energiekostenzuschuss 2 für das Jahr 2023.

Wir informieren Sie darüber, sobald Details bekannt werden.

Sie haben Fragen dazu oder zu ähnlichen Themen? Wir sind gerne für Sie da!  welcome@huebner.at 

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