Härtefall-Fonds Phase 2: „Soforthilfe“ mit Verspätung

Am 20. April hat Phase 2 des Härtefall-Fonds gestartet. Die Soforthilfe hilft jedoch nicht allen sofort!

Der Härtefall-Fonds, die sogenannte Soforthilfe für Kleinstunternehmer und EPUs hat in seiner ersten Phase eine Reihe von Betroffenen ausgeschlossen.
Für Phase 2 wurde nachgebessert. Mehrfachversicherungen oder Nebenverdienste sind nun keine Ausschlusskriterien mehr. Einkommensober- und untergrenzen sind als Voraussetzungen gefallen und Startups und Neugründer sind nun doch antragsberechtigt.

Rein rechnerisch wird argumentiert, dass sich aus der späteren Zulassung zur „Soforthilfe“ kein Schaden ergibt, da Zahlungen aus Phase 1 als Akonto auf den Gesamtförderbetrag angerechnet werden. – Stimmt, sofern man die verstrichenen Wochen finanziell überbrücken konnte!

Organisatorisches: Förderanträge gemäß zweiter Auszahlungsphase können seit Montag bei der WKO eingereicht werden. Die vollständige Richtlinie finden Sie hier

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