Handelskollektivvertrag Neu – Der Countdown läuft

Seit Dezember 2017 ist das neue Gehaltssystem („KV Handel NEU“) im Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben in Kraft. Die Frist zur Umstellung wurde um ein Monat bis zum 1. Jänner 2022 verlängert. Bis dahin müssen ausnahmslos alle Handelsunternehmen, die diesem KV unterliegen in das neue Gehaltssystem umsteigen.

Die Mitarbeiter müssen dabei zu einem bestimmten Stichtag, der für das gesamte Unternehmen gilt, in die neue Gehaltsordnung übergeführt werden, wobei dies in Abstimmung mit dem Betriebsrat zu erfolgen hat bzw. wenn es diesen nicht gibt, jeder Mitarbeiter drei Monate vor der Umstellung individuell informiert werden muss.

Was besonders zu beachten ist:

  • Neue Einstufung der einzelnen Mitarbeiter
  • Ausstellung eines „Umstiegsdienstzettels“
  • Überprüfung und ggf. Update von All-in-Vereinbarungen bzw. Dienstverträgen hinsichtlich Transparenzkriterien ab dem Umstieg

Wir unterstützen Sie dabei:

  • Wir bereiten für Sie die theoretische Ausgangslage und die Grundlagen zur Umstellung auf (rund zwei-stündiger Workshop mit Q&A-Session)
  • Im Praxismodul wird es konkret: Ausgesuchte Fälle berechnen wir gemeinsam und stufen wir gemeinsam Schritt für Schritt um.
  • Mit dem Vertrags-Check prüfen wir bestehende Dienstverträge und All-in-Vereinbarungen

Details & Preise unverbindlich anfragen

Sie haben Fragen dazu oder zu ähnlichen Themen? Wir sind gerne für Sie da!  welcome@huebner.at 

Newsletter abonnieren

Wir schreiben regelmäßig über aktuelle Neuigkeiten und wichtige Änderungen. So bleiben Sie stets auf dem Laufenden in Sachen Steuerrecht, Sozialversicherung und Arbeitsrecht. Dieser Service ist kostenlos. Registrieren Sie sich ganz einfach hier.