Impfbonus der SVS für GSVG-Krankenversicherte

Alle GSVG-Versicherten können bis Jahresende 2022 einen einmaligen 100-Euro-Impfbonus als „Aufwandsentschädigung“ beantragen. Der Bonus bezieht sich nicht ausschließlich auf die aktuellen Covid-19 Impfungen und kann auch für mitversicherte Angehörige in Anspruch genommen werden.

Informationen zu Antrag und Abwicklung finden Sie hier.

Sie haben Fragen dazu oder zu ähnlichen Themen? Wir sind gerne für Sie da!  welcome@huebner.at 

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