Ab 1. Juni sind keine rückwirkenden Anträge für COVID-19-Kurzarbeitsbeihilfe mehr möglich

Eine rückwirkende Antragstellung ist aktuell noch für einen Kurzarbeitszeitraum ab 1. April 2020 möglich. Ab 1. Juni 2020 sind keine rückwirkenden Antragstellungen mehr möglich, somit sind Anträge ab diesem Zeitpunkt immer vor Beginn des Kurzarbeitszeitraums zu stellen.

Anträge für einen Start der Kurzarbeit im April müssen daher noch diese Woche abgeschickt werden – gerne unterstützt sie hier unser Beraterteam.

Sie haben Fragen dazu oder zu ähnlichen Themen? Wir sind gerne für Sie da!  welcome@huebner.at 

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