Coronavirus – Achtung in der Buchhaltung: Umsatzsteuerreduktion geplant

Die Umsatzsteuer in der Gastronomie und der Kulturbranche soll vorübergehend auf 5% gesenkt werden.

Bisher war im Rahmen des „Wirtshaus-Pakets“ fixiert, die Umsatzsteuer auf nicht-alkoholische Getränke befristet von 20% auf 10% zu halbieren.

Finanzminister Blümel hat im Rahmen einer Pressekonferenz am 13. Juni nun die vorübergehende Senkung des Umsatzsteuersatzes auf 5% in der Gastronomie und in der Kulturbranche angekündigt.

Als Beispiele werden

  • die Abgabe aller Speisen und Getränke in Gastronomiebetrieben und der Hotellerie,
  • der Besuch von Museen, Kinos oder Musikveranstaltungen,
  • Zeitungen und andere periodische Druckschriften sowie Bücher genannt.

Diese steuerliche Herabsetzung soll von 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 befristet sein.

Quelle: BMF

Tipp: Prüfen Sie rechtzeitig die Umstellung Ihrer Registrierkasse.

Sie haben Fragen dazu oder zu ähnlichen Themen? Wir sind gerne für Sie da!  welcome@huebner.at 

Newsletter abonnieren

Wir schreiben regelmäßig über aktuelle Neuigkeiten und wichtige Änderungen. So bleiben Sie stets auf dem Laufenden in Sachen Steuerrecht, Sozialversicherung und Arbeitsrecht. Dieser Service ist kostenlos. Registrieren Sie sich ganz einfach hier.