Der Energiekostenzuschuss

Ende September 2022 hat die Bundesregierung den Energiekostenzuschuss für Unternehmen als Teil des Anti-Teuerungspakets präsentiert, um die erhöhten Preise bei Strom, Erdgas und Treibstoffen für energieintensive Unternehmen und gewerbliche Vereine abzufedern. Abgewickelt wird der Energiekostenzuschuss von der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws). Anfang November wurde der Start für die Voranmeldung mit 7. November festgelegt.

Die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss ist

  1. somit bereits möglich,
  2. kann  auf der Seite des aws erfolgen und
  3. ist Voraussetzung dafür, einen Antrag stellen zu können.
  4. Die Frist für die Voranmeldung endet am 28. November 2022.

Im Anschluss an die durchgeführte Voranmeldung erhalten Unternehmer (innerhalb einiger Tage) ein E-Mail mit der Bekanntgabe des Zeitraums, in dem Sie ihren Antrag stellen müssen. Die Vergabe der Antragszeiträume erfolgt, wie auch die Vergabe der Fördermittel, nach dem First come – First served Prinzip. Die Antragszeiträume starten frühestens am 29. November 2022 und enden spätestens am 15. Februar 2023.

Die Eckpunkte

  1. Förderfähigkeit: Der Energiekostenzuschuss richtet sich an energieintensive, gewerbliche und gemeinnützige Unternehmen und unternehmerische Bereiche von gemeinnützigen Vereinen. Als energieintensiv gelten Unternehmen, deren jährliche Energie- und Strombeschaffungskosten sich auf mindestens 3 % des Produktionswertes belaufen. Nicht förderungsfähige Unternehmen sind u.a. energieproduzierende und mineralölverarbeitende Unternehmen oder die land- und forstwirtschaftliche Urproduktion.
  2. Unternehmen mit maximal EUR 700.000 Umsatz sind von der Regelung „energieintensives Unternehmen“ ausgenommen und müssen das Kriterium „energieintensiv“ nicht erfüllen. Das heißt, es entfällt die Einstiegs-Voraussetzung, dass die Energiekosten mindestens 3 Prozent des Umsatzes ausmachen müssen. Der Zuschuss muss aber nach Berechnung mindestens EUR 2.000 betragen.
  3. Als Förderkriterium setzen Förderungswerberinnen bis 31.3.2023 Energiesparmaßnahmen im Bereich der Beleuchtung und Heizung im Außenbereich.
  4. Förderbare Energieträger sind Strom, Erdgas und Treibstoffe (Benzin und Diesel).
  5. Der förderfähige Zeitraum umfasst die Zeit von 1. Februar bis 30. September 2022.

Achtung Pauschalförderung. Für Unternehmen, die die Zuschussgrenze von EUR 2.000 nicht erreichen, ist in Ergänzung zum Energiekostenzuschuss, ein Pauschalförderungsmodell in Ausarbeitung. Dieses soll Unternehmen, deren Energiemehrkosten im Zeitraum 1.2.2022 bis 30.09.2022 nicht mehr als EUR 6.666 ausmachen (und daher unter die Mindestgrenze von EUR 2.000 Zuschussbetrag gem. Energiekostenzuschuss fallen) ermöglichen ebenfalls einen Zuschuss zu beantragen. HINWEIS: Es handelt sich dabei laut aws um eine ergänzende Maßnahme – eine Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss ist daher für die betroffenen Unternehmen NICHT erforderlich. Informationen zu dieser ergänzenden Maßnahme sollen nach Ausarbeitung folgen.

Tipps:
Energie-FAQ der WKO
Voranmeldung zum aws Energiekostenzuschuss

Die Veröffentlichung der finalen Richtlinie sowie die Genehmigung der Förderung durch die EU-Kommission bleiben abzuwarten.

Sie haben Fragen dazu oder zu ähnlichen Themen? Wir sind gerne für Sie da!  welcome@huebner.at 

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